Rückgabe von Elektroschrott bald kostenlos

01.09.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 255/04
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kabinett beschließt Elektroschrott-Gesetz

Kabinett beschließt Elektroschrott-Gesetz

Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für ein Elektroschrottgesetz zugestimmt. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. "Verbraucherinnen und Verbraucher können ab Sommer nächsten Jahres ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben", sagte Trittin. Die darauf folgende Entsorgung der Altgeräte sollen die Hersteller übernehmen.

Mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbieten und die Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte nach einheitlich vorgegebenem Stand der Technik den Herstellern zuweisen. Ziel des Gesetzes ist, den stetig steigenden Abfallmengen bei den Elektro- und Elektronikgeräten durch Getrenntsammlung, Wiederverwendung, Verwertung und Recycling gegenzusteuern. Hierzu gehört auch, dass ab dem 1. Juli 2006 fast keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die bestimmte Schwermetalle oder sogenannte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

Um möglichst große Mengen von Elektroschrott einer umweltfreundlichen Entsorgung zugänglich zu machen, sollen die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August 2005 getrennt sammeln. Bei der Erfassung der Altgeräte wird auf den bereits heute vorhandenen kommunalen Strukturen aufgebaut. Die Verbraucher sollen ihre Altgeräte kostenlos abgeben können. Alle weiteren Schritte wie Behandlung, Verwertung, Recycling und umweltfreundliche Beseitigung der Altgeräte sind von den Produzenten zu übernehmen. Für Geräte, die ab August 2005 in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller jeweils eine Garantie nachweisen, dass die Entsorgung finanziell gesichert ist, wenn die Geräte später als Schrott aus privaten Haushalten zurückkommen. "Damit wird in Deutschland die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ökologisch optimiert und das Prinzip der Produktverantwortung gestärkt", so der Bundesumweltminister.

01.09.2004 | Pressemitteilung Nr. 255/04 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2401
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