RSK stellt Verstöße gegen Betriebsvorschriften in Obrigheim und Neckarwestheim fest

02.11.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 224/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Noch keine abschließende Bewertung

Noch keine abschließende Bewertung

Die Serie der jüngst bekannt gewordenen Verstöße gegen die Betriebsvorschriften in mehreren deutschen Atomkraftwerken muss nach Ansicht des Bundesumweltministeriums Konsequenzenfür das Verhältnis zwischen Betreibern, Länderaufsichtsbehörden und Gutachtern haben. "Wenn Betriebshandbücher als Richtwerte, nicht aber als verbindliche Vorschriftbetrachtet werden und wenn weder Gutachter noch die Länderatomaufsicht sich an dieser Praxis stoßen, dann deutet dies auf eklatante Mängel im Sicherheitsverständnis derBeteiligten hin", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Ein Ausschuss der Reaktorsicherheitskommission hatte am vergangenen Mittwoch bei einer Anhörung von Vertretern der Betreiber und der baden-württembergischen Atomaufsicht festgestellt,dass in den Atomkraftwerken Obrigheim und Neckarwestheim 1 zum Teil über Jahre hinweg gegen die Vorgaben des Betriebshandbuchs verstoßen wurde. Allerdings scheinen diese Fälle nachbisherigen Erkenntnissen nicht die gleiche Tragweite zu haben wie die Vorkommnisse im AKW Philippsburg 2. Dort war der Reaktor im August über Tage hinweg im sicherheitstechnischer "Blindflug"betrieben worden, weil die Notkühleinrichtungen nicht in ordnungsgemäßem Zustand waren.

Zu einer abschließenden Bewertung dieser Vorkommisse sah sich der Ausschuss gestern noch nicht in der Lage. Er hält vertiefte Einzelanalysen für erforderlich. In der kommendenWoche will die Reaktorsicherheitskommission ihre Beratungen fortsetzen. Am 7. November tagt erneut der Ausschuss "Reaktorbetrieb", am 8. November kommt die RSK zu einer regulären Sitzungzusammen.

Der Bundesumweltminister hatte bereits in der vergangenen Woche die Atomaufsichtsbehörden der Länder aufgefordert, das Qualitätsmanagement, insbesondere hinsichtlich der Arbeit derSachverständigen und des Zusammenspiels von Sachverständigen und Behörde, zu überprüfen. "Unser Augenmerk richtet sich nicht nur auf das Sicherheitsmanagement der Betreiber,sondern auch auf die Effektivität der Prüfungen durch Gutachter und zuständige Landesaufsichtsbehörde. Wir stehen vor der Aufgabe, hier klare Regeln zu entwickeln, welche dieUnabhängigkeit der Gutachter sicherstellen und die Wirksamkeit der Aufsichtsbehörden garantieren", sagte Trittin.

02.11.2001 | Pressemitteilung 224/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1558
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