Zum Entwurf eines neuen Kerntechnischen Regelwerks erklärt Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen:
"Die Kritik der Opposition ist heuchlerisch. Ich habe bei meinem Amtsantritt eine unerledigte Aufgabe meines Amtsvorgängers übernommen. Gabriel hätte als Bundesumweltminister das neue Kerntechnische Regelwerk in Kraft setzen können. Stattdessen hatte er selbst eine Erprobungs- und Überarbeitungsphase bis Mitte 2011 vereinbart".
Durch die Novellierung des Atomgesetzes ist die Bundesregierung in ihren Sicherheitsanforderungen über die Maßgaben des Regelwerkentwurfes hinausgegangen. Im novellierten Atomgesetz haben wir mit der Einführung des neuen Paragraphen 7 d eine neue Verpflichtung der Betreiber der Kernkraftwerke zur weiteren Risikovorsorge eingeführt, sich immer wieder am neusten Stand von Forschung und Technik zu orientieren. Diese Maßnahmen, die für die einzelnen Anlagen spezifiziert werden müssen, sind erheblich konkreter als das, was zur Vorsorge gegen Schäden im neuen technischen Regelwerk vorgesehen war.
Angesichts der verheerenden Ereignisse in Japan stellt sich die Sicherheitsfrage grundlegend neu. Der Entwurf des Kerntechnischen Regelwerkes ist auch in dieser Hinsicht veraltet und muss überarbeitet werden.
Bei dem Entwurf des Kerntechnischen Regelwerks handelt es sich um eine Zusammenstellung allgemeiner Sicherheitskriterien für alle im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Bund und Länder hatten vereinbart, von Mitte 2009 bis Ende Oktober 2010 die neuen Regeln im praktischen Betrieb zu erproben. Die Überarbeitung soll bis Mitte 2011 abgeschlossen sein.