Vermittlungsausschuss stimmt dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einem Kompromissvorschlag zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt. Bundestag und Bundesrat können das Gesetz noch in dieser Woche beschließen.
Bundesumweltminister Röttgen begrüßte ausdrücklich den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen: "Deutschland macht mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand. Bund und Länder haben die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft gestellt, die einen fairen Wettbewerb im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt. Der effiziente Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen ist eine Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schlägt ein neues Kapitel in der deutschen Abfallwirtschaft auf - mit höchsten Anforderungen an das Recycling und einer intelligenten Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe."
Das neue Gesetz vereint Verlässlichkeit, Ressourceneffizienz, Rechtssicherheit und Bürgernähe. Geschaffen wird ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft. Eine echte Kreislaufwirtschaft kann und wird gelingen, wenn Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die privaten Entsorger dieses Ziel als gemeinsame Verantwortung verfolgen. Das neue Abfallrecht ist ein bedeutsamer Schritt auf diesem Weg.
Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Die Pflichten der Abfallerzeuger und -besitzer orientieren sich zukünftig konsequent am Vorrang der Vermeidung und des Recyclings. Beide Seiten müssen die beste ökologische Option für die jeweilige Abfallart wählen. Mit der Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem Jahr 2015 schafft das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die maßgebliche Voraussetzung für weiter steigende Recyclingquoten geschaffen.
Das beschlossene Gesetz ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die rechtlichen Regelungen für die Einführung einer Wertstofftonne zu treffen. Ganz konkret könnten alleine durch die Wertstofftonne zusätzlich noch einmal rund 7 Kilogramm wertvolle Reststoffe pro Jahr und Einwohner für das Recycling erfasst werden. Darüber hinaus werden durch das Gesetz unnötige Bürokratielasten abgebaut und gleichzeitig die behördliche Überwachung der Abfallwirtschaft gestärkt.
Der gefundene Ausgleich zwischen öffentlicher und privater Entsorgungswirtschaft trägt auch den Vorgaben des EU-Wettbewerbsrechts Rechnung. Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.
Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger werden auch weiterhin die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten haben. Gewerbliche Sammlungen sind möglich, müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden. Wenn die Funktionsfähigkeit, Planungssicherheit oder Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, kann eine gewerbliche Sammlung untersagt werden. Ressourceneffiziente, haushaltsnahe kommunale Sammlungen, wie etwa blaue Tonnen, und sonstige hochwertige kommunale Entsorgungssysteme, wie etwa effiziente Wertstoffhöfe, werden vor der Konkurrenz der Sammler besonders geschützt.