Richtlinie zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts verabschiedet

05.12.2013
Blauer Himmel mit Wolken
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 173/13
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Entscheidung des Rats der Europäischen Union zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts.

Das Bundesumweltministerium unterstützt die Entscheidung des Rats der Europäischen Union zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts. Mit der heute beschlossenen Richtlinie wird das hohe Niveau zum Schutz von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung sowie der medizinische Strahlenschutz weiter verbessert. Bundesumweltminister Peter Altmaier äußerte sich erfreut über die Neuerungen: "Deutschland konnte in den Brüsseler Verhandlungen viele Verbesserungen einbringen und hat in guter Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern den Strahlenschutz deutlich voran gebracht."

Der Rat der Europäischen Union hat heute die neue Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtigt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz.

Zu den wesentlichen Neuerungen der jetzt beschlossenen Richtlinie zählen:

  • Ein verbesserter Strahlenschutz bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen, die sich in Böden und Gesteinen der Erdkruste finden und infolge industrieller Verarbeitung ein Gesundheitsrisiko darstellen können
  • Maßnahmen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das an Arbeitsplätzen und in Wohngebäuden auftreten und Lungenkrebs verursachen kann
  • Regelungen zur Bewältigung radiologischer Altlasten
  • Regelungen zur natürlichen Radioaktivität in Baustoffen
  • Detaillierte Vorgaben für die Notfallplanung und die verstärkte Kooperation aller Mitgliedsstaaten zum Zweck eines einheitlichen Handelns im Notfallklare Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung, um nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen  zu vermeiden

Die Richtlinie muss innerhalb der nächsten vier Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Ende der Umsetzungsfrist am 6. Februar 2018 werden die fünf bestehenden Euratom-Richtlinien über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, den Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der Bevölkerung bei radioalogischen Notstandssituationen und zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben.*

Das Bundesumweltministerium wird die Gelegenheit nutzen, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der das deutsche Strahlenschutzrecht modernisieren und möglichst vollzugsfreundlich gestalten soll.

* Korrigierte Fassung vom 29. Januar 2014

05.12.2013 | Pressemitteilung Nr. 173/13 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM5500
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