Regelwerk verbessert Reaktorsicherheit

16.06.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 195/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Vorwürfe der DUH gegen Erprobung des neuen Kerntechnischen Regelwerk haltlos

Vorwürfe der DUH gegen Erprobung des neuen Kerntechnischen Regelwerk haltlos

Zu den Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) im Zusammenhang mit der Neufassung des Kerntechnischen Regelwerks (KTR) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

"Die vom Geschäftsführer der DUH und früheren Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake geäußerte Kritik an der Erprobung der neuen Sicherheitsregeln für Atomkraftwerke sind haltlos und gehen an der Sache vorbei. Baakes Vorwürfe kommen eher einer Selbstkritik gleich. Schließlich hat er als Staatssekretär im Bundesumweltministerium jahrelang tatenlos hingenommen, dass das veraltete Regelwerk in Deutschland Grundlage der Bundes- und der Länderaufsicht über die Atomkraftwerke war. Er hätte besser damals seine Aufgaben erfüllt als heute die Anwendung des neuen Regelwerks zu kritisieren.

Träfen die von Rainer Baake erhobenen Vorwürfe zu, so träfen sie auch für seine Amtszeit zu. Richtig ist aber: Was zu seiner Zeit als Staatssekretär nicht geschafft wurde, wird nun in meiner Amtszeit umgesetzt. Nachdem in Deutschland mehr als 20 Jahre lang mit einem veralteten Kerntechnischen Regelwerk gearbeitet wurde, liegt jetzt endlich ein neues Regelwerk vor. Angesichts der Komplexität des Regelwerks erscheint es sinnvoll, die neuen Kriterien zunächst für eine befristete Zeit parallel zu den bisherigen Regeln zu erproben, um in Bund und Ländern Erfahrungen zu sammeln, die der Qualität des neuen Regelwerks nur gut tun können. Diese Erprobungsphase beeinträchtigt aber in keiner Weise die atomrechtliche Kompetenz der Bundesaufsicht. Wie bisher kann das Bundesumweltministerium atomrechtliche Weisungen aussprechen, wenn es diese für geboten hält.

Das Verfahren wird nach 15 Monaten abgeschlossen und das neue KTR wird danach durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger allgemein verbindlich. Das ist ein großer Fortschritt für die kerntechnische Sicherheit in Deutschland."

16.06.2009 | Pressemitteilung Nr. 195/09
https://www.bmuv.de/PM4323
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