Quecksilberanteil in Batterien wird gesenkt

16.10.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 207/00
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Bundesregierung hat einen weiteren Schritt für die umweltverträglichere Ausstattung von Produkten getan: Nach einem Kabinettsbeschluss wird der Quecksilbergehalt von Batterien weiter gesenkt. Die neue Verordnung erfasst einen großen Teil der in privaten Haushalten verwendeten Batterien und soll möglichst zum 1. April 2001 in Kraft treten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die neue Verordnung trägt dazu bei, die Belastung der Umwelt mit Schwermetallen weiter zu reduzieren. Mit der Verordnung wird die stoffliche Verwertbarkeit von gesammelten Batterien deutlich verbessert. Ich appelliere an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, alte Batterien in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu werfen oder beim Handel abzugeben. Batterien gehören auf keinen Fall in die Mülltonne." Batterien, die Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, gelten als schadstoffhaltig und sind entsprechend zu kennzeichnen. Wird der neue Grenzwert für Quecksilber eingehalten oder unterschritten, entfällt künftig die Kennzeichnung dafür. Der Grossteil der Batteriehersteller erfüllt bereits die strengeren Werte für Quecksilber.

Das Kabinett hat die von Bundesumweltminister Trittin vorgelegte Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung beschlossen. Damit wird der Quecksilbergehalt bestimmter Batterien und Akkumulatoren auf 0,0005 Prozent des Gewichts abgesenkt. Batterien und Akkumulatoren mit einem höheren Quecksilbergehalt dürfen künftig nicht mehr in den Handel gebracht werden. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle Batterien und Akkumulatoren, ausgenommen sind Knopfzellen und aus Knopfzellen zusammengesetzte Batterien.

Die neue Verordnung muss vom Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Mit der Verordnung wird die Änderungsrichtlinie der EU-Kommission zur Batterierichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

16.10.2000 | Pressemitteilung 207/00 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1029
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