Schulze forciert Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Umwelt
140 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte in Umweltverwaltungen
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Umweltverwaltungen des Bundes und der Länder beim Einrichten digitaler Serviceangebote, um zum Beispiel Antragsprozeduren und Genehmigungsverfahren vollständig online abwickeln zu können. Dafür stehen über 140 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Folgen zur Verfügung. Damit soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschleunigt werden. Das BMU hat zudem eine Geschäftsstelle für das OZG gegründet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Digitalisierung der Umweltverwaltungen können wir jetzt erheblich beschleunigen. Dafür stehen Bund und Ländern 140 Millionen Euro zur Verfügung. Spätestens Ende 2022 sollen alle wichtigen Verwaltungsleistungen komplett papierlos beantragt werden können – das bedeutet weniger Papierkram, mehr Zeitersparnis und Service."
Das OZG verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 alle Verwaltungs-Dienstleistungen online zugänglich zu machen. Um dessen Umsetzung zu beschleunigen, stellt die Bundesregierung im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpaket "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" Finanzmittel zur Verfügung.
Auf föderaler Ebene stehen für den Aus- und Aufbau digitaler Dienstleistungen der Umweltverwaltungen des Bundes und der Länder etwa 140 Millionen Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung des OZG im Umweltbereich sind das Bundesumweltministerium sowie die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Insgesamt werden 26 Verwaltungsdienstleistungen mit einem Online-Service ausgestattet. Dazu zählen unter anderem:
- die Beantragung und Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen
- Immissionserklärungen
- das Altlasten- und Bodenschutzkataster für Auskünfte zu altlastenverdächtigen Flächen.
Die Projekte folgen dabei dem Nachnutzungsprinzip "Einer für Alle". Das bedeutet ein Bundesland setzt eine Leistung für alle anderen Länder um, so dass andere Bundesländer diese einfach nachnutzen können und die Dienste nicht erneut entwickeln müssen. So soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes schnell, günstig und nachhaltig vorangetrieben werden.
Für die Umsetzung der OZG-Projekte in der Umweltverwaltung des Bundes werden rund 5,4 Millionen Euro der zusätzlichen Fördergelder aus dem Corona-Konjunkturprogramm verwendet. Die Realisierung dieser Projekte erfolgt durch die fachlich zuständigen nachgeordneten Behörden des BMU:
- das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
- das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- das Umweltbundesamt (UBA)
Im BfS wird unter anderem das Auskunftsverfahren zum Strahlenschutzregister, in dem Daten zur beruflichen Strahlenexposition erfasst werden, digitalisiert. Das BfN entwickelt eine neue, webbasierte Anwendung zu artenschutzrechtlichen Genehmigungen. Im UBA erfolgt beispielsweise die Digitalisierung von Meldepflichten zur Kontrolle der Treibhausgasemissionen, die beim Verbrauch von Kraftstoffen entstehen.
Eine im BMU neu gegründete "Geschäftsstelle OZG Umwelt" unterstützt den Umstellungsprozess. Sie versteht sich als zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen bei der Digitalisierung im Umweltbereich, bündelt relevante Informationen für die Umsetzungsprojekte in den nachgeordneten Behörden und unterstützt die Organisation sowie Kommunikation zwischen den Akteuren. Zuständig für das OZG in der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).