Bundesverwaltungsgericht Leipzig verwirft Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zum Dosenpfand begrüßt. Das Gericht hat es für unzulässig erklärt, ein Bundesland mit dem Ziel zu verklagen, die Verpackungsverordnung des Bundes nicht zu vollziehen. Damit ist eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben und die Pfandgegner sind - nach zahlreichen Niederlagen in Eilverfahren - nun auch in einem Hauptsacheverfahren letztinstanzlich gescheitert. "Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Bundesregierung auf ganzer Linie bestätigt. Damit hat die unsinnigste aller Klageserien gegen das Dosenpfand ein höchstrichterliches Ende gefunden", sagte der Bundesumweltminister.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin äußerte die Erwartung, dass die Einwegseite in Handel und Industrie ähnlich begründete Klagen vor weiteren Verwaltungsgerichten nun zurückzieht und sich auf die Pflicht zur Vorbereitung und Einführung des bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems für Einweg-Getränkeverpackungen besinnt. "Das Dosenpfand ist seit zwei Wochen Realität. Wer jetzt noch weiter gegen das Pfand prozessiert, wird dafür kaum noch Verständnis bei den Verbrauchern finden können", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister erinnerte daran, dass er der einwegorientierten Wirtschaft sehr weit entgegengekommen sei, indem er ihr einen Übergangszeitraum bis Oktober diesen Jahres eingeräumt habe. "Ich gehe davon aus, dass sich alle Wirtschaftsbeteiligten nun auf Dauer auf das Dosenpfand einstellen", sagte Trittin.
Der Bundesumweltminister betonte, dass er im Konsens mit den Ländern eine Novellierung der Verpackungsverordnung anstrebt, mit der die aus dem Jahr 1991 stammenden Pfandregelungen vereinfacht und verbraucher- und handelsfreundlicher gemacht werden sollen.