Die Tourismusbranche muß sich nach Auffassung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Gila Altmann, stärker zu ihrer Verantwortung für den Umweltschutz bekennen. "Tourismus ist auf eine intakte Umwelt angewiesen. Darum darf es nicht länger so sein, daß Tourismus Lebensräume aus kurzsichtigen Profitinteressen zerstört", sagte Frau Altmann auf einer Fachveranstaltung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt im Rahmen der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin. "Das Reservoir an intakten Natur- und Kulturlandschaften der Erde ist nicht unerschöpflich. Unser Ziel muß daher die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus sein, der die natürlichen Ressourcen schont und die kulturellen Werte achtet."
Altmann sagte, obwohl Tourismus und Umweltschutz ein gemeinsames Interesse an intakter Natur verbinde, verursache der Tourismus vielfach selber enorme zusätzliche Umweltbelastungen, sei es durch Verkehrszunahme, hohen Wasserverbrauch in wasserarmen Gegenden oder durch wachsende Müllberge. Wo jedoch die Umweltqualität beeinträchtigt werde, etwa durch Verschmutzung der Strände, Verlärmung oder Verbauung von Urlaubsorten oder Landschaftszerstörung, gerate auch die wirtschaftliche Basis des Tourismus in Gefahr. Deshalb, so die Parlamentarische Staatssekretärin, gebe es mittelfristig keine Alternative zu einem Tourismus, der Urlaubsregionen als Kultur-, Lebens- und Naturräume achtet und ihre Aufnahmekapazitäten begrenzt. Das beziehe umwelt- und sozialverträgliches Reisen mit ein.
Altmann forderte die Tourismuswirtschaft auf, die EG-Öko-Auditverordnung in Hotel- und Gastbetrieben und auch bei Reiseveranstaltern umzusetzen. Die Auditverordnung sei ein guter erster Schritt zu einem nachhaltigen Tourismus. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben in den letzten Jahren Leitfäden für die Einführung des Öko-Audits ausarbeiten lassen, die auch auf der ITB vorgestellt werden.
Gila Altmann kündigte an, daß sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für Rahmenbedingungen einsetzen werde, die zu einer nachhaltigen, ökologisch und sozial verträglichen Entwicklung des Tourismus führen. Als Beispiele nannte sie die tourismusbezogenen Verhandlungen im Rahmen der Rio-Konvention über die biologische Vielfalt, die Beratungen der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) zum Tourismus, aber auch regionale Abkommen wie die Alpenkonvention und das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag. Insbesondere die Protokolle zu Naturschutz und Tourismus der Alpenkonvention könnten als Vorbild für weitere internationale Vereinbarungen dienen, sagte Altmann.
Hinweis: Zu den beiden erwähnten Protokollen der Alpenkonvention (Naturschutz, Tourismus) hält die BMU-Pressestelle eine kurze Hintergrundinformation abrufbereit