OSPAR: Durchbruch im Meeresnaturschutz

24.09.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 144/10
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Meeresschutzgebiete und Defizitanalyse von Tiefsee-Ölbohrungen beschlossen

Meeresschutzgebiete und Defizitanalyse von Tiefsee-Ölbohrungen beschlossen

Die Mitglieder des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (OSPAR) haben heute in Bergen (Norwegen) das weltweit erste Netzwerk von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See jenseits nationaler Zuständigkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus haben sie als erste vorläufige Konsequenz aus der Havarie der Bohrplattform Deepwater Horizon im Golf von Mexiko im April dieses Jahres einen Fahrplan für eine umfassende Defizitanalyse der Katastrophe verabredet.

Mit den heutigen Beschlüssen wurde die Fläche der Meeresschutzgebiete im Bereich des Nordostatlantiks auf 433.000 Quadratkilometer erweitert, das ist eine Fläche von der Größe der Ostsee. Nun stehen insgesamt rund 3 Prozent des Nordostatlantiks unter Schutz. Zwei der sechs heute ausgewiesenen Gebiete liegen jenseits einzelstaatlicher Zuständigkeiten im Bereich der Hohen See. Damit hat OSPAR im Jahr der Biologischen Vielfalt Pionierarbeit geleistet. Der Beschluss ist eine wesentliche Beitrag zur Erfüllung des von den Vertragsparteien des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) vereinbarten Ziels, bis zum Jahr 2012 ein repräsentatives Netzwerk gut verwalteter Schutzgebiete einzurichten.

Mit dem Beschluss zu einer Empfehlung über die "Verhütung wesentlicher akuter Ölverschmutzung von Offshore-Bohrungsaktivitäten" haben sich die OSPAR-Staaten darauf verständigt, Analysen ihrer einschlägigen nationalen Regelwerke durchzuführen. Ergänzend sollen externe Berichte, beispielsweise der entsprechende Bericht für den US-Präsidenten sowie die Bestandsaufnahme durch die Europäische Kommission, einer umfassenden Bewertung unterzogen werden. Anlässlich der nächsten turnusmäßigen Sitzung der OSPAR-Kommission im Juni 2011 ist geplant, abhängig vom Ergebnis der Evaluierungen über mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden. Der von Deutschland vorgelegte Entwurf einer OSPAR-Empfehlung, der nach Durchführung einer angemessenen Defizitanalyse konkret die Option eines Moratoriums für neue Ölerkundungsbohrungen vorsah, konnte zwar gegen den Widerstand insbesondere der betroffenen Staaten nicht durchgesetzt werden. Der Antrag hat gleichwohl einen Prozess eröffnet, der OSPAR veranlassen wird, sich weiter mit dem Thema auseinander zu setzen und der weitergehende Maßnahmen zulässt.

24.09.2010 | Pressemitteilung Nr. 144/10 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM4729
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