Österreich legt Entwurf für die Entsorgung radioaktiver Abfälle samt Umweltbericht vor

11.05.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 097/18
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Bis zum 1. Juni 2018 können Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle der Republik Österreich eingereicht werden. Das Programm beschreibt auch den Prozess zur österreichischen Endlagersuche.

Stellungnahmen auch deutscher Bürgerinnen und Bürger bis zum 1. Juni möglich

Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat den Entwurf eines Nationalen Entsorgungsprogramms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle samt Umweltbericht vorgelegt. Stellungnahmen können im Rahmen des grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bis zum 1. Juni eingereicht werden. Das Programm beinhaltet eine Einschätzung der zu erwartenden Menge an nicht hochradioaktivem Abfall und beschreibt den Prozess, der zu einer Entscheidung für die Endlagerung des österreichischen Abfalls führen wird.

Hintergrund des Entwurfs des Entsorgungsprogramms ist die Richtlinie 2011/70/Euratom "über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle". Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihres radioaktiven Abfalls. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein "Nationales Programm" erstellen, das das Management des radioaktiven Abfalls von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung des radioaktiven Abfalls beteiligen können.

Radioaktiver Abfall entsteht in Österreich durch den Einsatz radioaktiver Stoffe in Medizin, Forschung und Industrie. Da Österreich kein Atomkraftwerk betreibt, fällt kein hochaktiver Abfall an und die Abfallmengen sind vergleichsweise gering.

Stellungnahmen zu dem Programmentwurf sind bis zum 1. Juni 2018 möglich. Weitere Informationen können über die Internetseite des Bundesumweltministeriums abgerufen werden.

Auch Deutschland hat auf Grundlage der EU-Richtlinie eine Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt. Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde am 12. August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen.

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11.05.2018 | Pressemitteilung Nr. 097/18 | Nukleare Sicherheit
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