Neues Übereinkommen
Der Schutz des Rheins soll auf eine neue Grundlage gestellt und den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Die Bundesregierung hat deshalb die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des Rheins geschaffen und auf seiner heutigen Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.
Das Übereinkommen legt neue Zielsetzungen beim Gewässerschutz fest. Dazu gehören die weitere Verbesserung des ökologischen Zustandes, ein ganzheitlicher Hochwasserschutz unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse sowie Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und der natürlichen Fliessgewässerfunktion. Zudem wird der Geltungsbereich erweitert. Vorgesehen ist auch die Einbeziehung des Grundwassers, soweit es in Wechselwirkung mit dem Rhein steht. Das Übereinkommen entwickelt ferner die Grundlagen der Zusammenarbeit in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) fort, verleiht den Beschlüssen der Kommission mehr Gewicht und stellt die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen sicher.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Abkommen schafft die Grundlagen für einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz des Rheins und ermöglicht so eine moderne, nachhaltige Entwicklung des Ökosystems dieses Flussgebietes. Das neue Übereinkommen setzt für die internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz Maßstäbe." Das Übereinkommen vom 12. April 1999 haben neben Deutschland auch Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnet. Das Abkommen ersetzt mehrere Vereinbarungen zum Schutz des Rheins aus den 60er und 70er Jahren
Als Handlungsrahmen für die künftige Politik zum Schutz des Rheins wurde auf Basis des neuen Übereinkommens sowie unter Berücksichtigung der kürzlich verabschiedeten EG-Wasserrahmenrichtlinie das Programm "Rhein 2020 - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins" ausgearbeitet. Dieses Programm definiert die generellen Ziele der Rheinschutzpolitik für die nächsten 20 Jahre und soll von den Umweltministern der Rheinanliegerstaaten auf der 13. Rheinministerkonferenz im Januar 2001 verabschiedet werden.