Gericht erkennt keinen Widerspruch zum EU-Recht
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat heute vier Entscheidungen veröffentlicht, in denen erneut Anträge von Dosenpfandgegnern zurückgewiesen werden. Das Gericht hat dabei eingehend die Übereinstimmung der Pfandregeln mit dem europäischen Recht geprüft und diese bestätigt. "Damit hat sich auch die vorläufig letzte Hoffnung der Einweglobby zerschlagen, das Dosenpfand vor Gericht kippen zu können", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Drei Einzelhändler der Rewe-Gruppe sowie die Ball Packaging Europe GmbH (vormals: Schmalbach Lubeca), ein Hersteller von Getränkedosen, hatten sich von dem Gericht einen Stopp der Pfandregelung erhofft. Besonders die klagenden Rewe-Einzelhändler sind dem Oberverwaltungsgericht mittlerweile gut bekannt. Sie hatten es nunmehr zum dritten Mal wegen der Pfandpflicht angerufen. Dieses Mal stützte sich der Antrag darauf, dass angeblich mit dem Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom Herbst letzten Jahres ein neuer Sachverhalt eingetreten sei.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich unter anderem auch mit den Argumenten der EU-Kommission eingehend auseinander, folgt ihnen letztlich aber nicht. Das OVG hat weder an der Pfandpflicht noch an ihrer rechtlichen Ausgestaltung etwas auszusetzen. Das Gericht bekräftigt, im Gegenteil, die Übereinstimmung der Pfandregeln mit den Vorgaben des europäischen Rechts. Auch die sogenannten Insellösungen der Discounter, gegen die die Europäische Kommission Bedenken geäußert hat, werden nicht beanstandet.
"Das Gericht stellt klar: wer beim Aufbau der Rücknahmesysteme nicht mitmacht, hat den daraus entstehenden wirtschaftlichen Schaden sich selbst zuzuschreiben und kann die Verantwortung nicht auf die Bundesregierung abwälzen", so der Bundesumweltminister.
Aktenzeichen: OVG 2 S 38/03, OVG 2 S 32/03 OVG 2 S 33/03 und OVG 2 S 34/03.