Niedersachsen verabschiedet sich vom Ausbau der Außenweser

10.10.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 299/04
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: Weil Niedersachsen bockt droht Zwangsgeld für ganz Deutschland

Trittin: Weil Niedersachsen bockt droht Zwangsgeld für ganz Deutschland

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss der niedersächsischen Landesregierung kritisiert, Weser und Ems nicht als FFH-Vorschlagsgebiet nach Brüssel zu melden. "Dieser Beschluss ist nicht nur ein bewusster Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht. Mit ihm bricht das Land eigene Zusagen und schneidet sich zudem ins eigene Fleisch", sagte Trittin. Niedersachsen verzichte mit dem Kabinettsbeschluss praktisch auf den bisher angestrebten Ausbau der Außenweser.

In eine faktisches aber nicht gemeldetes FFH-Gebiet kann nicht eingegriffen werden. Damit würde die Vertiefung der Außenweser gegen europäisches Recht verstoßen. Das dürfe die Bundesregierung nicht finanzieren. "Die Bundesregierung kann den Ausbau der Außenweser nur in Erwägung ziehen, wenn endlich Rechtssicherheit herrscht und die von Niedersachsen der EU-Kommission zugesagten FFH-Nachmeldungen in der Weser erfolgt sind", so der Bundesumweltminister. Deshalb hat das Bundeskabinett Mitte September beschlossen, dass Voraussetzung für eine mögliche Vertiefung der Außenweser die vollständige Meldung der FFH-Gebiete ist. Wenn Niedersachsen nunmehr erneut die Meldung der Wesermündung zurückhält, könne dies nur heißen, dass Niedersachsen kein Interesse mehr daran hat, Bremerhaven für die neue Containerschiffgeneration zugänglich zu machen, so Trittin.

Die Meldung der Weser- und der Emsmündung werden von der EU-Kommission als notwendiger Bestandteil des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 angesehen. Niedersachsen hatte zugesagt, bis Jahresende seine seit Jahren ausstehenden Meldungen nachzuliefern. Im Gegenzug hat die EU-Kommission die Beitreibung eines Zwangsgeldes gegen Deutschland wegen der vom Europaeischen Gerichtshof schon gerügten Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie vorerst ausgesetzt. "Weil Niedersachsen jetzt bockt und eigene Zusagen bricht bringt es ganz Deutschland in die Gefahr, Zwangsgeld zahlen zu müssen", kritisierte der Bundesumweltminister. Dieses könne bis zu 790.000 Euro pro Tag betragen. "Wir werden diese Rechnung umgehend nach Hannover weiterleiten - Herr Wulf scheint ja genügend Geld zu haben" unterstrich Trittin.

Schon seit 1995 ist die Meldung von Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie, die europaweit das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 bilden werden, durch die Bundesländer überfällig. Ernsthafte Anstrengungen, wenigstens im Kern den europarechtlichen Verpflichtungen der FFH-Richtlinie nachzukommen, wurden von den Bundesländern erst nach der Drohung des Entzugs von Strukturfondmitteln seit etwa Ende 2000 unternommen.

Die zunächst vorgelegten FFH-Gebietsvorschläge der deutschen Bundesländer waren jedoch noch so lückenhaft, dass der Europäische Gerichtshof im September 2001 Deutschland wegen mangelhaften Meldung von FFH-Gebieten verurteilte. Aufgrund des erneut schleppenden Nachmeldeprozesses hat die Europäische Kommission inzwischen gegen Deutschland ein Zwangsgeldverfahren eröffnet. Dabei hat sie auch klar zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere eine richtlinienkonforme vollständige Meldung der Flussmündungen, der sogenannten "Ästuargebiete" erfolgen muss. Namentlich benannt sind Weser, Ems und Elbe.

10.10.2004 | Pressemitteilung Nr. 299/04 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2445
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