Neues Naturschutzgesetz tritt in Kraft

03.04.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 080/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Trittin: Ab morgen gilt Verbandsklagerecht auf Bundesebene

Trittin: Ab morgen gilt Verbandsklagerecht auf Bundesebene

Morgen wird das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft treten. "Damit ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Nach vier vergeblichen Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden ist die Novelle ein wichtiger Eckpfeiler der ökologischen Modernisierung in Deutschland. "Wir werden unserer Verantwortung für künftige Generationen nicht gerecht, wenn Naturschutz nur in Schutzgebieten stattfindet. Deshalb haben wir den Naturschutz aus dem Reservat geholt", so der Bundesumweltminister.

Mit der jetzt in Kraft tretenden Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. Der größte Teil der Vorschriften des Naturschutzgesetzes, etwa die Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche, sind Rahmenvorgaben für die Länder. Diese haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr Landesrecht zu übernehmen. Einige Bestimmungen gelten aber auch unmittelbar, etwa die auf Bundesebene neu eingeführte Verbandsklage. "Die Verbandsklage ist ein wichtiges Instrument, um die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt zu stärken", sagte Trittin. Den Bundesländern sei ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, das Verbandsklagerecht auch auf Verfahren und Tatbestände, die im Bundesgesetz nicht geregelt werden konnten, auszudehnen, betonte der Bundesumweltminister.

Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört auch die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis". Damit wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flusstälern keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen werden dürfen und dass eine naturgemäße Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge angestrebt wird. Außerdem wird festgeschrieben, das Landwirte den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zukünftig dokumentieren müssen. Betriebe, die mehr als 8 Hektar bewirtschaften, müssen eine sogenannte "schlagbezogene" Dokumentation vorlegen, also für jeden Acker und jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.

Auch das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft muss zukünftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen werden. Die vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen naturschutzfachlich definierten Anforderungen genügen. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie keine Stromschlaggefahr für große Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist aber auch für den Umbau der deutschen Energieversorgung und die Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele von erheblicher Bedeutung: Mit der Naturschutznovelle werden zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen - insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. "Damit besteht mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes auch Rechts- und Investitionssicherheit für Investoren in die umweltfreundliche Offshore-Windenergienutzung", sagte Trittin. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat (FFH) - bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Dies war bislang nicht möglich.

"Insgesamt haben wir damit eine Rundumerneuerung des Naturschutzrechtes abgeschlossen, die nach 25 Jahren, so alt ist das bisher geltende Recht bereits, mehr als überfällig war", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Jetzt sind die Bundesländer am Zuge, das neue Gesetz innerhalb einer Frist von drei Jahren in Landesnaturschutzgesetze umzusetzen.

03.04.2002 | Pressemitteilung Nr. 080/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1475
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