Neuer Prüfstand für Antriebsriemen spart Energie

27.02.2017
Eine junge Pflanze wächst aus einem Glas, das mit Kleingeld angefüllt ist
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 073 /17
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Neuer Prüfstand für Antriebsriemen spart Energie

Das Bundesumweltministerium fördert ein innovatives Konzept zur Prüfung von Antriebsriemen in der Industrie, das Energie spart und Lärm mindert. Für die Umsetzung des Pilotprojektes erhält die Arntz Beteiligungs GmbH & Co. KG in Höxter (NRW) knapp 650.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP).

Aus dem Auto kennt man den Keilriemen, der die Lichtmaschine, häufig auch Ventilator, Wasser- und die Hydraulikpumpe für die Servolenkung antreibt. Damit diese Hochleistungsriemen für den Maschinenbau, die Automobilbranche, die Landtechnik und auch Haushaltsgeräte fehlerfrei und sicher funktionieren, wird bereits in der Produktion jeder Riemen geprüft. Ein neues Prüfkonzept der Firma Arntz Beteiligungs GmbH & Co. KG aus Höxter in Nordrhein-Westfalen soll diese Prüfprozesse jetzt umweltfreundlich und lärmmindernd umstellen. Mit dem neuen Prüfstand können jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden Energie eingespart werden. Daraus ergibt sich eine CO2-Minderung von bis zu 660 Tonnen pro Jahr. Konkret werden mit dem Vorhaben erstmals servogeregelte Antriebe zum energieeffizienten Belasten der Riemen eingesetzt, um Strom einzusparen. Um Produktionsfehler frühzeitig zu erkennen und Prüfstandslaufzeiten zu reduzieren, wird das Prüffeld mit vielfältigen Sensoren versehen und die so gemessenen Daten an die Produktionsparameter-Datenbank der Firmengruppe übertragen. Darüber hinaus beinhaltet das Vorhaben auch lärmmindernde Maßnahmen. Dabei werden die Aufstellung und Einhausung geräuschintensiver Maschinenelemente wesentlich für ein Absinken der Dezibel-Belastung sein.

Mit dem UIP wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

27.02.2017 | Pressemitteilung Nr. 073 /17 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM6923
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