Neuer Anlauf zur Novellierung der Verpackungsverordnung

21.05.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 40/97 S
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung einen neuen Verordnungsentwurf zur Novellierung der Verpackungsverordnung verabschiedet. Der Entwurf ist eine überarbeitete Fassung der bereits am 6. November 1996 vom Bundeskabinett beschlossenen Vorlage. Dem damaligen Entwurf, der vom Bundestag am 12. Dezember 1996 gebilligt worden war, hatte der Bundesrat am 25. April 1997 die Zustimmung mit knapper Mehrheit versagt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich halte nach wie vor an einer Novellierung der Verpackungsverordnung fest und erneuere damit mein Angebot für einen Konsens mit den Ländern. Mit den neuen Änderungsvorschlägen will ich die Förderung von mehr Wettbewerb und die Lösung der sog. Trittbrettfahrerproblematik erreichen. Dies nützt vor allem den Verbrauchern und der Wirtschaft. Darüber hinaus sieht die Novelle eine Anpassung an die EG-Verpackungsrichtlinie vor."

Der vom Bundeskabinett am 6. November 1996 verabschiedete Verordnungsentwurf wurde in einigen Punkten ergänzt, in denen der Bundesrat aufgrund von Anträgen des Wirtschafts- und des Innenausschusses unverzichtbare Interessen der Länder berührt sieht. Dies betrifft vor allem die Vorschrift der geltenden Verpackungsverordnung, wonach die Tätigkeit dualer Systeme auf die vorhandenen Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen ist. Die Wiederaufnahme dieser Vorschrift in die Neufassung der Verpackungsverordnung soll diesem Anliegen der Länder entgegenkommen. Ferner werden Forderungen des Umweltausschusses des Bundesrates aufgegriffen, die Regelungen zur freiwilligen Kennzeichnung von Verpackungen und zur Rückdrängung von Verpackungen aus umweltschädlichen Materialien vorsehen. Mit der Festlegung eines freiwilligen Kennzeichnungssystems soll die Samm-lung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen erleichtert und zugleich eine Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung in der Europäischen Union bewirkt werden. Umweltschädliche Verpackungen werden verboten, wenn deren Schwermetallgehalte bestimmte Summengrenzwerte überschreiten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Da mit der Novelle der Verpackungsverordnung neben den ökologischen Verbesserungen und einer stärkeren Förderung des Wettbewerbs auch eine ganze Reihe von Vorteilen für die Länder und Kommunen bewirkt werden, erwarte ich gegenüber dem nunmehr verabschiedeten Entwurf eine konstruktive Sachberatung auch seitens des Umweltausschusses des Bundesrates und schließlich einen erfolgreichen Abschluß des Novellierungsverfahrens. Denn die Länder sollten erkennen, daß die Novelle ihnen und den Gebietskörperschaften eine ganze Reihe von Vorteilen bringt und die bislang schon erzielten Vermeidungs- und Verwertungserfolge weiter verstärkt."

Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung bedarf wiederum der Zustimmung des Bundesrates und wird nun zunächst dem Bundestag zur Beteiligung zugeleitet.

Neben der anstehenden Novellierung der Verpackungsverordnung plant das Bundesumweltministerium weitere Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Mehrwegverpackungen. Hierzu soll nach Auswertung entsprechender Ökobilanzen, deren Ergebnisse im Frühjahr 1998 erwartet werden, über eine eigene Mehrwegverordnung entschieden werden.

21.05.1997 | Pressemitteilung 40/97 S | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM1374
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