Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung - AtZüV) endgültig beschlossen, so daß sie in Kürze in Kraft treten kann. Der Verordnungsentwurf war bereits im März vom Kabinett gebilligt und anschließend vom Bundesrat mit geringfügigen Änderungen beschlossen worden.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Diese Verordnung, auf die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz seit längerem gedrängt hat, dient dem Sabotageschutz in Atomkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen. Damit wurde eine belastbare materiell-rechtliche Grundlage für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen geschaffen und dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entsprochen."
Die Verordnung regelt das Verfahren von Überprüfungen der Zuverlässigkeit nach § 12 b des Atomgesetzes (AtG). Die wesentlichen Genehmigungen nach dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung dürfen nur erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der betroffenen Personen bestehen. Zum entsprechenden Personenkreis gehören Antragsteller, Genehmigungsinhaber und deren Beschäftigte sowie behördliche Sachverständige, die durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden überprüft werden. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gilt in der Regel fünf Jahre. Die Verordnung regelt die Durchführung eines bereits über viele Jahre in der Praxis bewährten Überprüfungsverfahrens, das bislang auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien des Bundes erfolgte.