Das BMUV erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 4. März 2025 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Schweden. Dabei geht es um das Vorhaben "new nuclear facilities in Varberg municipality, Sweden" mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 2.800 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus einem Atomkraftwerk mit zwei großen Reaktoren oder drei bis fünf Small Modular Reactors (SMR). Der Standort befindet sich an der Südwestküste Schwedens auf der Halbinsel Värö in der Gemeinde Varberg, etwa 50 Kilometer südlich von Gothenburg.
Schweden bittet bis zum 15. April 2025 um Mitteilung, ob sich Deutschland an der grenzüberschreitenden UVP beteiligen möchte. Ebenfalls bis zum 15. April 2025 können Stellungnahmen insbesondere zu dem Untersuchungsrahmen des Vorhabens zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf eigenes Staatsgebiet abgegeben werden.
Weitere Informationen sind der Notifizierung und den Dokumenten "Basis for the scoping consultation" und "Background to the Consultation on Transboundary Impacts" in englischer Sprache zu entnehmen.
Entsprechend den Regelungen des Paragrafen 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat BMUV die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.
Hinweis:
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.