Neue europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen tritt in Kraft

12.07.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 181/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Sigmar Gabriel: Schutz ökologischer Standards in der Abfallentsorgung gesichert

Sigmar Gabriel: Schutz ökologischer Standards in der Abfallentsorgung gesichert

Mit der heute erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union kann die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen in Kraft treten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte die Novellierung: "Die neue Verordnung gibt uns die Möglichkeit, den Export von Abfällen zu verhindern, wenn unsere hohen Entsorgungsstandards durch niedrigere Anforderungen im Ausland unterlaufen werden. Außerdem besteht nun Planungssicherheit für den Restmüll aus privaten Haushalten, da er nicht mehr dem freien Warenverkehr unterliegt."

Mit der neuen Verordnung wird der Schutz nationaler ökologischer Entsorgungsstandards weiterentwickelt. Deutsche Behörden können so zum Beispiel verhindern, dass hoch belastetes Altholz aus Deutschland im Ausland zu Spanplatten verarbeitet wird und als Kleiderschrank nach Deutschland zurückkommt. Darüber hinaus können Abfallexporte verhindert werden, wenn die geplante Verwertung nicht europäischen Standards entspricht. Damit wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, zusätzliche hohe EU-Standards für die Verwertung von Abfällen zu schaffen.

Die neue Verordnung stärkt auch die so genannte Hausmüllautarkie: Exporte von gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen (Restmüll) können von den Behörden künftig verhindert werden, unabhängig davon, ob die Abfälle beseitigt oder verwertet werden sollen. Dies basiert auf einem deutschen Vorschlag. Damit wird eine Scheinverwertung dieser Abfälle verhindert und die Planungssicherheit für kommunale Entsorgungsstrukturen erhöht. Die Bundesregierung setzt sich auch für eine entsprechende Änderung der EG-Abfallrahmenrichtlinie ein.

Die Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht ist, ist entsprechend ihrer Übergangsbestimmungen ein Jahr nach der Veröffentlichung anzuwenden.

12.07.2006 | Pressemitteilung Nr. 181/06
https://www.bmuv.de/PM3043
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