Neue EU-Richtlinie zu Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten

21.07.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 100/11
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Heute (21. Juli 2011) ist die neu gefasste Richtlinie der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten, die so genannte RoHS-Richtlinie, in Kraft getreten.

Heute (21. Juli 2011) ist die neu gefasste Richtlinie der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten, die so genannte RoHS-Richtlinie, in Kraft getreten. Neben den bislang bereits beschränkten Stoffen wie etwa Cadmium, Blei und Quecksilber sollen zukünftig drei Weichmacher und ein Flammschutzmittel im Hinblick auf eine mögliche Beschränkung geprüft werden.

Hierfür sieht die neu gefasste Richtlinie nun auch ein Verfahren und entsprechende Kriterien vor. Ziel ist, größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Bewertung von Stoffen zu schaffen. Darüber hinaus ist eine weitere wesentliche Neuerung die schrittweise Erweiterung des Anwendungsbereiches. So werden zukünftig beispielsweise auch Kontroll- und Überwachungsinstrumente sowie medizinische Geräte den Stoffbeschränkungen der Richtlinie unterliegen. Ab dem 22. Juli 2019 werden dann alle elektrischen und elektronischen Geräte erfasst.

21.07.2011 | Pressemitteilung Nr. 100/11 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM4940
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