Neue Badegewässer-Richtlinie sorgt für ungetrübten Freizeitspaß

23.03.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 062/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Morgen (24. März 2006) tritt die novellierte EU-Badegewässer-Richtlinie in Kraft. Sie verschärft einige Grenzwerte für die Wasserqualität und verringert somit das gesundheitliche Risiko beim Baden in Flüssen, Seen und Küstengewässern. Medizinische Studien hatten in der Vergangenheit den Verdacht erhärtet, dass die alten Grenzwerte zu hoch waren. Baden und Schwimmen in natürlichen Gewässern gehört in Deutschland zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Zu diesem Zweck werden in der EU offiziell registrierte Badestellen während der Badesaison überwacht. Damit Spaß und Freude auf Dauer gesichert sind, müssen die von Badegewässern ausgehenden gesundheitlichen Risiken möglichst gering und unter Kontrolle bleiben.

Folgende Verbesserungen bringt die novellierte Badegewässer-Richtlinie: Neue, aussagekräftigere mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer und zusätzlich schärfere Grenzwerte für Küstengewässer. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung für die Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen vor. Zudem wird die Information der Öffentlichkeit deutlich verbessert.

Hintergrund: Unter bestimmten Umständen können Krankheitserreger aus Kläranlagen und Mischwasserüberläufen in Badegewässer gelangen und Erkrankungen mit Fieber, Erbrechen und Durchfall bei Badenden auslösen. Auch werden Nährstoffe, vor allem Phosphor- und Stickstoffverbindungen, in Gewässer eingetragen; dies kann eine Massenentwicklung von Algen (Algenblüte) begünstigen. Besonders Blaualgen bilden Toxine und Allergene, die Hautausschläge, seltener auch Vergiftungen, verursachen können.

Ein besonders Infektionsrisiko durch Vogelgrippeviren über Badegewässer besteht nach aktueller Datenlage und Aussage von Experten nicht.

Das neue Regelwerk muss von Bund und Ländern innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht überführt werden. Die Länder sind für den Vollzug verantwortlich.

Weitere Informationen:
- Kurzinfo: Badegewässer

23.03.2006 | Pressemitteilung Nr. 062/06
https://www.bmuv.de/PM2922
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