Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert

29.12.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 169/11
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an möglich

Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an möglich

Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern startet mit dem neuen Jahr 2012. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Dazu stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. Damit wird ein Beitrag geleistet, die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser einzuhalten. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten außerdem eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter

29.12.2011 | Pressemitteilung Nr. 169/11 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM5041
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