Nachhaltigkeitszertifizierung von Biostrom undBiokraftstoffen läuft an

15.02.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 019/10
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013

Mit der Veröffentlichung eines Leitfadens zur Zertifizierung von Biokraftstoffen und Pflanzenölen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind von staatlicher Seite alle Voraussetzungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung geschaffen. Zukünftig darf nur noch nachhaltig erzeugte Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung eingesetzt werden. Das sieht die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, die Deutschland in zwei Verordnungen umgesetzt hat, welche 2009 in Kraft getreten sind. Nach Ablauf einer Übergangsfrist muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert.

Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Die BLE ist für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen zuständig. Die erste vorläufige Anerkennung für ein Zertifizierungssystem wurde bereits erteilt.

In diesem Zusammenhang weist das Bundesumweltministerium darauf hin, dass sich die Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der BLE registrieren müssen. Die Registrierung ist vergleichsweise einfach - es muss lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage ausgefüllt werden.

Der Leitfaden und das Formular stehen auf der Webseite der BLE unter www.ble.de  zur Verfügung.

15.02.2010 | Pressemitteilung Nr. 019/10
https://www.bmuv.de/PM4550
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