Nach dem Hochwasser: Gesundheitsgefahren vorbeugen!

20.08.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 197/02
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

In den oberen Abschnitten der Elbe und ihrer Nebenflüsse lässt das Hochwasser nach. Die Aufräumarbeiten beginnen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch z. B. Ruhr undHepatitis rät Umweltstaatssekretär Rainer Baake:

  1. Wer in den Hochwassergebieten Tierkadaver findet, sollte dies sofort den zuständigen Behörden melden, die für den Abtransport sorgen.


  2. Es sollen zügig alle vom Hochwasser betroffenen öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erfasst werden. Die Anlagen können erst nach hygienischer Prüfung wieder genutztwerden.


  3. Solange die örtlichen Behörden keine Entwarnung gegeben haben, sollte kein Wasser aus Leitungen - weder zum Trinken, zur Körperpflege, zum Zähneputzen oder zur Zubereitung vonSpeisen - verwendet werden.


  4. Die Eigenwasserversorgung aus privaten Brunnen darf in den vom Hochwasser betroffenen Regionen für Mensch und Tier erst nach sorgfältiger mikrobiologischer Überprüfungerfolgen.


  5. Der von der Flut hinterlassene Schlamm muss schnell aus den Wohnungen entfernt werden. In Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder rate ich den Kommunen, den Schlamm kostenloseinzusammeln und auf Hausmülldeponien zu entsorgen.


  6. Bei den Aufräumarbeiten besteht in der Regel keine Gesundheitsgefährdung, wenn man sich ausreichend schützt und auf sorgfältige Hygiene achtet: Handschuhe und Gummistiefeltragen, Hautkontakt mit dem Schlamm möglichst vermeiden, nach Hautkontakt gründliche Körperreinigung vornehmen.
20.08.2002 | Pressemitteilung 197/02 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1662
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