Moratorium in Gorleben gilt unverändert

24.07.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 191/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Zu einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute unter der Überschrift "Gorleben-Moratorium steht auf der Kippe" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

"Die Erkundung des Salzstocks Gorleben ist deshalb unterbrochen worden, weil der Bund es als notwendig ansah, die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten. Diese Begründung gilt unverändert. Deshalb gibt es auch keinen Anlass, das Moratorium aufzuheben. Während der Zeit des Moratoriums sollen konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen geklärt werden, und es sollen keine Investitionen getätigt werden, die nicht zur Klärung dieser Fragen beitragen können. Zur Klärung grundsätzlicher sicherheitstechnischer Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 12 Vorhaben vergeben, deren Ergebnisse in einem Bericht unter dem Titel 'Wirtsgesteine im Vergleich' zusammengefasst sind. Dieser BfS-Bericht enthält keine Aussagen zu der Frage, ob Gorleben als Atommüllendlager geeignet ist oder nicht. Das Bundesumweltministerium hat die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), die für das BMU beratend tätig ist, beauftragt, zu dem BfS-Bericht eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme liegt als Entwurf vor. Sie hat bisher weder den formalen Freigabeprozess innerhalb der GRS durchlaufen noch ist eine Abnahme durch das BMU erfolgt. Die HAZ unterschlägt, dass die vom BfS durchgeführten Untersuchungen generischer Art waren und zu dem Ergebnis geführt haben, dass 'keine eindeutigen Vorteile eines Wirtsgesteins aufgrund generischer Betrachtungen gefunden werden konnten'. Die GRS hat diese Feststellung in ihrem Berichtsentwurf ausdrücklich unterstrichen.

Die Koalitionsparteien haben vereinbart, die Lösung der Frage eines atomaren Endlagers zügig und ergebnisorientiert anzugehen. Im Übrigen gibt es keine Eignungsaussage zu Gorleben. Eine Eignung müsste in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren erst nachgewiesen werden."

24.07.2006 | Pressemitteilung Nr. 191/06
https://www.bmuv.de/PM3053
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