Deutschland und Luxemburg wollen ihre Zusammenarbeit in der Umwelt- und Klimapolitik weiter ausbauen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die luxemburgische Umweltministerin Carole Dieschbourg berieten dazu heute unter anderem über die Atomausstiegspläne innerhalb der EU und der gemeinsamen Grenzregion. Weitere Themen waren die EU-Klimaschutzpolitik, die möglichen EU-Verbote für gefährliche Insektizide, die Reform der EU-Agrarpolitik und der Ausstieg aus Glyphosat.
Carole Dieschbourg informierte ihre Amtskollegin über die Luxemburger Gesetzesvorlage zur atomaren Haftung. Bundesumweltministerin Schulze informierte über den Stand des Atomausstiegs in Deutschland. Beide vereinbarten zudem eine enge Zusammenarbeit bei den auf EU-Ebene anstehenden Diskussionen zur Anpassung des Euratom-Vertrages. Der Ausstieg aus der Atomenergie wird zudem ein wichtiges Thema beim Treffen der deutschsprachigen Umweltminister sein, das auf Einladung von Carole Dieschbourg am 11. und 12. Juni in Luxemburg stattfindet.
Bezogen auf die EU-Klimapolitik äußerten beide ihre Erwartungen, dass die EU Anfang 2020 eine neue langfristige Klimaschutzstrategie bis zum Jahr 2050 mit dem Ziel der Klimaneutralität verabschiede. Hierzu müsse die EU-Kommission wie vom letzten Europäischen Rat vereinbart, Anfang 2019 einen Vorschlag machen. Damit solle auch die globale Vorbildfunktion der EU im Klimaschutz weiter gestärkt werden.
Dieschbourg und Schulze vereinbarten zudem gemeinsame Initiativen zum Schutz der Artenviefalt mit einem besonderen Fokus auf den dramatischen Bienen- und Insektenschwund. Mit dem französischen Umweltminister Nicolas Hulot werden sie sich auf EU-Ebene für ein rasches Verbot der besonders bedenklichen Neonicotinoide im Freiland einsetzen – einer Stoffgruppe, die nachweislich Bienen und andere Insekten schädigt – und ihre nationalen Pläne zum schnellen Ausstieg aus dem Herbizidwirkstoff Glyphosat abstimmen.
Beide Ministerinnen sehen eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik für notwendig an. Sie setzen sich dafür ein, dass der Anteil der für den Umwelt- und Naturschutz vorgesehenen Mittel innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich erhöht wird und Landwirte besser für ihre Leistungen im Umwelt- und Naturschutz bezahlt werden.