Bei der Eröffnung der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Michael Müller heute in Hannover: "Hohe Kompetenz im Strahlenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte medizinische Versorgung. Die moderne, hoch technisierte Diagnostik und Strahlentherapie erfordert höchste Fachkenntnisse und Kompetenz bei Ärzten und anwendendem Personal. Wir müssen sicherstellen, dass das auch in Zukunft gewährleistet ist." Das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung hätten deshalb den Kompetenzverbund Strahlenforschung ins Leben gerufen. Mit jährlich 5 Millionen Euro werde die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Strahlenforschung unterstützt.
Eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung bei diagnostisch oder therapeutisch eingesetzter Strahlung sei der Schlüssel für den effektiven Strahlenschutz der Patienten und des medizinischen Personals. Die Belastung des Patienten durch diagnostische oder therapeutische Strahlung dürfe den Nutzen solcher Maßnahmen nicht überwiegen, so Müller. Eine gute Strahlenausbildung der Ärztinnen und Ärzte sei notwendig.
Zur besseren ärztlichen Weiterbildung in der Nuklearmedizin hat das Bundesumweltministerium so genannte Richtzahlen für durchgeführte Strahlenanwendungen vorgegeben. Für Ärztinnen und Ärzte, die Patienten zu strahlendiagnostischen Maßnahmen überweisen, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des BMU die "Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen" erarbeitet. Diese soll ärztlichem Personal im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich helfen, die für die jeweilige Fragestellung best geeigneten radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungsverfahren auszuwählen.
Für alle medizinischen Verfahren, in denen Strahlung angewendet wird, seien qualitätssichernde Maßnahmen einzuhalten. Nur so könne das Ziel einer guten medizinischen Diagnose oder Therapie bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Strahlenschutzansprüche gewährleistet werden. "Dennoch gilt auch hier der Grundsatz der Umweltpolitik: Wo immer es geht, ist Vermeiden die beste Vorsorge", so Müller.