Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat die Vorwürfe zur mangelhaften Umsetzung des Europäischen Artenschutzrechtes ins Deutsche Naturschutzrecht zurückgewiesen. Zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung sind die notwendigen im nationalen Recht zu regelnden Rechtsbestimmungen bereits in Kraft. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf der Basis der o.a. Verordnung bleibt beim Bundesamt für Naturschutz. Für die in die Zuständigkeit der Länder fallenden Aufgaben, z. B. Bescheinigungen für die Vermarktung, haben die Bundesländer in der Zwischenzeit die zuständigen Behörden bestimmt. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen der EU-Verordnung können unter den Voraussetzungen des Bannbruchs mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ferner können illegal eingeführte oder hier vermarktete Tiere und Pflanzen von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden beschlagnahmt oder sichergestellt werden. Weitere von der EU-Artenschutzverordnung geforderte Beschlagnahme- und Strafvorschriften stehen den deutschen Behörden ab Mitte Juni zur Verfügung. Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag die 3. Verordnung zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung beschließen. Diese unterwirft die Arten der neuen EU-Verordnung dem besonderen Schutz des gültigen Bundesnaturschutzgesetzes. In der Zwischenzeit bestehen in den subsidiären Rechtsgebieten nämlich dem Zoll-, Abgaben- und Polizeirecht Beschlagnahme-, Sicherstellungs- und teilweise auch Strafvorschriften, die eine ähnliche Ahndung wie aufgrund der speziellen Bestimmungen des Naturschutzrechts ermöglichen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Artenschutzdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Wer geschützte Tiere und Pflanzen illegal einführt oder verkauft, muß damit rechnen, daß ihm die Exemplare weggenommen werden und ihm hohe Freiheitsstrafen drohen."