Merkel: Kostendämpfung im Abwasserbereich energischer voranbringen

14.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 133/96 S
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Neue Länder gehen bei privater Beteiligung mit gutem Beispiel voran

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


"Mit der nunmehr verabschiedeten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz wurde in Deutschland ein modernes Abwasserrecht geschaffen, das eine effiziente und kostengünstige Abwasserentsorgung ermöglicht. Vor allem durch die stärkere öffnung für eine private Beteiligung wird der Wettbewerb gefördert und ein Beitrag zur Kostendämpfung im Abwasserbereich geleistet. Angesichts der in den kommenden Jahren notwendigen Investitionen ist der Einsatz privaten Kapitals unverzichtbar. Die neuen Länder gehen dabei mit gutem Beispiel voran. über 80 von insgesamt 130 Projekten mit privater Beteiligung wurden in Ostdeutschland in Angriff genommen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine steuerliche Gleichbehandlung öffentlich-rechtlicher und privater Organisationsformen einsetzen."
Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der zweitägigen Fachtagung "Kosten und Gebühren bei der kommunalen Abwasserentsorgung - Maßnahmen zur Kostendämpfung", die heute im Berliner Kronprinzenpalais beginnt. Die Veranstaltung, zu der Verantwortliche aus Kommunen, Aufsichtsbehörden und Fachverwaltungen eingeladen sind, wird von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt mit Unterstützung der Berliner Wasserbetriebe durchgeführt. Ziel der Tagung ist es, die Träger kommunaler Entscheidungen stärker mit dem vorhandenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Potential für eine Kostendämpfung im Abwasserbereich vertraut zu machen.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 9,5 Milliarden DM in den Schutz der Gewässer und in wasserbauliche Maßnahmen investiert, davon allein 6,8 Milliarden DM zur Modernisierung der Abwasserentsorgung. Trotz eines leichten Investitionsrückganges wurden gute Ergebnisse erzielt. 92 Prozent aller Bundesbürger sind nunmehr an eine Kanalisation angeschlossen (80 Prozent neue Länder, 95 Prozent alte Bundesländer). über 10 400 Kläranlagen reinigen das Abwasser.
Die durchschnittlichen Abwassergebühren in Deutschland betragen derzeit rund 5 DM pro Kubikmeter Abwasser. Jedoch sind in Einzelfällen, vor allem in den neuen Ländern, bis zu 13 DM zu entrichten.

Merkel: "Die Kostendämpfung im Abwasserbereich ist energischer voranzubringen. Die vorhandenen Möglichkeiten reichen aus, um Gebühren, die teilweise die Schmerzgrenze der Bürger erreicht haben, nicht weiter steigen zu lassen."

Untersuchungen zu den Ursachen des Gebührenanstiegs in den letzten Jahren haben eine Reihe von Einsparpotentialen aufgezeigt, vor allem in der konzeptionellen Planungsphase. So gilt es, schon im Vorfeld den künftigen Bedarf realistisch einzuschätzen, um z. B. überdimensionierungen zu vermeiden. Auch Kostenvergleiche sind notwendig. Da rund 70 Prozent der Abwassergebühren aus dem Kanalisationsbereich herrühren, sind hier Einsparpotentiale stärker zu prüfen.
Des weiteren bietet die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes eine Reihe von Möglichkeiten:

  • Nutzung dezentraler Konzepte,
  • Konzentration der UVP-Pflicht bei Errichtung bzw. wesentlicher änderung großer Kläranlagen auf sachlich gebotene Fälle,
  • Länder können schadlose Regenwasserversickerung erleichtern,
  • volle übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private durch Länder zulässig.

Wesentliche Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit von privaten Betreibern und Kommunen ist das gemeinsame Vertragswerk. Deshalb hat das Bundesumweltministerium neue Musterverträge erarbeiten lassen, die in Form einer als Checkliste gestalteten Broschüre demnächst erscheinen soll. Bereits verfügbar ist das PC-Informationssystem "AquArgument", das vom Bundesumweltministerium herausgegeben wurde. Es zeigt Defizite und Lösungsmöglichkeiten bei der Kostenminimierung im Abwasserbereich auf und ist bundesweit auf ein positives Echo gestoßen.
Darüber hinaus haben auch die Kommunalabgabengesetze der Länder Einfluß auf die Gebührenhöhe. So können u. a. solche Vorgaben wie die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert, die Gebühren unnötig in die Höhe treiben.

Bundesumweltministerin Merkel: "Die Länder sollten den Gemeinden mehr Spielräume für die Gestaltung der Abwassergebühren geben. Es gilt, die bestehenden technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Wettbewerb für die kostengünstigste Lösung voranzubringen."



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14.11.1996 | Pressemitteilung 133/96 S | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1016
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