Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
"Ich bedaure sehr, daß die Vertragsstaatenkonferenz zum jetzigen Zeitpunkt der Herabstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Simbabwes zugestimmt hat. Aus unserer Sicht sind die erforderlichen Handelskontrollen und Methoden zur Herkunftsbestimmung von Elfenbein bislang noch nicht ausgereift, um ein Wiederaufleben der Wilderei zu verhindern. Ich appelliere deshalb an diese Staaten, alle geforderten Maßnahmen zu ergreifen, um ein unkontrolliertes Aufleben des illegalen Handels und einen Wiederanstieg der Wilderei auszuschließen," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der heute getroffenen Entscheidung der 10. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen.
Noch am Dienstag war im wissenschaftlichen Ausschuß der Konferenz die qualifizierte Mehrheit für die Anträge auf Herabstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Simbabwes knapp verfehlt worden. Heute stimmte in den abschließenden Plenumsberatungen in Harare die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Delegierten jedoch dafür. Im Vorfeld der Entscheidung konnte lediglich der beabsichtigte Handel mit Elfenbein um 18 Monate nach Inkrafttreten der Anhangsänderung verschoben werden. Erst danach kann unter engen Voraussetzungen eine Elfenbeinquote festgestellt werden, wenn die drei Ursprungsstaaten insbesondere nachweisen, daß ausreichende Kontrollmechanismen zur Verhinderung illegalen Handels etabliert sind und der Erlös aus dem Verkauf des Elfenbeins für Maßnahmen des Naturschutzes zugute kommt.
In den Koordinierungsgesprächen der Europäischen Union hatte sich Deutschland im Hinblick auf mögliche Anreize für den illegalen Handel und damit ein Wiederaufleben der Wilderei bis zuletzt für eien Beibehaltung des strengen Schutzes des afrikanischen Elefanten eingesetzt und fand schließlich auch Unterstützung, die jedoch nicht ausreichte, um eine einstimmige Ablehnung der Elefantenanträge durch die EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.
Einen großen Erfolg konnte Deutschland jedoch in Harare verbuchen: Der deutsche Antrag auf Unterschutzstellung von 23 Störarten wurde am 18.6.1997 im Wissenschaftlichen Ausschuß einstimmig angenommen. Die Eier dieser Fischarten werden zu Kaviar verarbeitet, der spätestens seit dem Zusammenbruch der früheren UdSSR in großen Mengen unkontrolliert gehandelt wurde.
Durch den Raubbau wurden die Bestände des Störs derart dezimiert, daß die einzelnen Arten heute am Rand des Aussterbens stehen.
Angesichts der Verantwortung als eines der Hauptimportländer für Kaviar hatte Deutschland in enger Abstimmung mit den Ursprungsstaaten am Kaspischen Meer und mit Rußland den Antrag auf Aufnahme aller 23 bislang nicht geschützten Störarten in den Anhang II des Übereinkommens erarbeitet. Die beschlossene Unterschutzstellung dieser Arten wird am 1.4. 1998 in Kraft treten mit der Folge, daß der Handel mit Kaviar und Störfleisch einer strengen Kontrolle durch die Vertragsparteien unterliegt. Freigestellt bleiben allenfalls geringe Mengen Kaviars zum persönlichen Gebrauch.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich freue mich sehr, daß es gelungen ist, anfängliche Widerstände gegen die Unterschutzstellung einer kommerziell genutzten Fischart auszuräumen und eine solch breite Zustimmung für den Antrag zu gewinnen."