Mehr Schutz für wandernde Tierarten - ein Beitrag zur biologischen Vielfalt

23.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 187/04
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigt Erfolge der "Bonner Konvention"

Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigt Erfolge der "Bonner Konvention"

Zum 25jährigen Bestehen der Bonner Konvention, mit der wandernde wildlebende Tierarten geschützt werden, hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Erfolg dieses internationalen Naturschutzabkommens herausgestellt. Die Konvention habe den Weg für ein "neues Verständnis des grenzüberschreitenden Naturschutzes" bereitet. "Nur durch international abgestimmte Maßnahmen können die vielen bedrohten Tierarten, deren Lebensräume politische Grenzen überschreiten, für nachfolgende Generationen erhalten werden", sagte Trittin heute auf einer Festveranstaltung in Berlin. "Dass Seeadler, Fledermäuse, Seehunde und Kleinwale heute in ihrem Bestand gesichert oder sogar gestärkt sind, ist nicht zuletzt ein Ergebnis international abgestimmter Naturschutzbemühungen." Dies sei jedoch längst kein Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen. "Viele andere Tierarten werden nur überleben, wenn die betroffenen Staaten zielstrebig zusammenarbeiten und nationale Egoismen hinter die Schutzerfordernisse zurückstellen."

Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Dr. Hartmut Vogtmann: "Die Bonner Konvention muss noch stärker genutzt werden, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Eine Welt ohne Störche, Antilopen oder Meeresschildkröten ist eine traurige Vorstellung".

Die Bonner Konvention haben bisher 86 Staaten und die Europäische Union unterzeichnet und ratifiziert (Stand: 1. Juni 2004). Etwa 1.200 Arten oder regional abgegrenzte Populationen, die akut vom Aussterben bedroht oder deren Bestand stark gefährdet ist, sind ihrem Schutzbereich erfasst. Die Konvention ist die "Mutter" einer Reihe von Regionalabkommen zum Schutz ganz bestimmter Tierarten. So ist Deutschland Vertragspartei der Regionalabkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, der Kleinwale in Nord- und Ostsee, der europäischen Fledermauspopulationen sowie der Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelpopulationen.

Die Staats- und Regierungschefs der Welt hatten sich beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 verpflichtet, den Rückgang der biologischen Vielfalt (Biodiversität) bis zum Jahr 2010 erheblich zu reduzieren. Bundesumweltminister Trittin: "Die in den vergangenen 25 Jahren erbrachten großen Leistungen der Bonner Konvention und ihrer Regionalabkommen sind eine wichtige Grundlage für unsere Anstrengungen, das 2010-Ziel zu erreichen. Wichtig ist mir, dass die Erfolge auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene nur durch die Unterstützung tausender begeisterter Helfer erreicht wurden".

23.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 187/04 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM2328
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