Mehr Recycling bei Gewerbeabfällen

31.03.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 110/17
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung (30.3.2017) den Weg für die neue Gewerbeabfallverordnung freigemacht. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.

Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks: "Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung dient der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Sie bringt die Ziele des Umwelt- und Ressourcenschutzes und die berechtigten Belange der betroffenen Gewerbe- und Industrieunternehmen zu einem sachgerechten Ausgleich. Die neugefasste Gewerbeabfallverordnung ist ein Meilenstein auf unserem Weg zur Schließung von Stoffkreisläufen"

Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können.

Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

Die Verordnung wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und in ihren wesentlichen Teilen voraussichtlich am 1. August 2017 in Kraft treten.

31.03.2017 | Pressemitteilung Nr. 110/17 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM7003
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