Neue Satzung und Besetzung für Reaktor-Sicherheits- und Strahlenschutzkommission
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat neue Satzungen für die Reaktor-Sicherheits-Kommission (RSK) und für die Strahlenschutzkommission (SSK) erlassen, die heute in Kraft treten. Die bisherigen Kommissionen werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Mitte Januar werden die neuen Kommissionsmitglieder benannt, so daß sie noch im Januar ihre Arbeit aufnehmen können.
Die Grundelemente der neuen Satzung sehen wie folgt aus. Die neue Reaktor-Sicherheitskommis-sion wird zukünftig nur noch aus zwölf (bisher 18 auf dem Papier und 26 tatsächlich) und die Strahlenschutzkommission nur noch aus 14 (bisher 17) Mitgliedern verschiedener Fachrichtungen bestehen. Die Zahl der Unterausschüsse soll verkleinert werden. Trittin: "Es geht um eine Straffung der Arbeit und um mehr Pluralität."
Künftig sollen in RSK und SSK die in der Fachwelt vertretenen unterschiedlichen Auffassungen ausgewogener repräsentiert sein als dies bisher der Fall war. Die Entscheidungen der Kommissionen sollen transparenter und öffentlich nachvollziehbar werden. Trittin: "Die Ergebnisse müssen sich der öffentlichen wissenschaftlichen Diskussion ebenso stellen wie sie mit ihren Begründungen für Aufsichtsbehörden nachvollziehbar sein müssen."
Sichergestellt werden mit der neuen Satzung auch die Trennung von wissenschaftlicher technischer Analyse des Sachverhalts sowie der rechtlichen und technischen Risikobewertung. Trittin: "Es gibt künftig eine klare Aufgabenteilung. Für die rechtliche und technische Risikobewertung tragen die Aufsichtsbehörden die Verantwortung. Die Kommissionen sollen die wissenschaftliche Analyse und technische Alternativen dafür erarbeiten."
In Schreiben an den bisherigen RSK-Vorsitzenden Prof. Dr. Birkhofer und den SSK-Vorsitzenden Prof. Dr. Reiners dankte Bundesumweltminister Jürgen Trittin beiden Wissenschaftlern stellvertretend für die bisher geleistete Arbeit der Kommissionen.