Medizinische Strahlenbelastung reduzieren

18.09.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 234/06
Thema: Medizin
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen vorgelegt

Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen vorgelegt

Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik verursacht den größten Anteil der künstlich erzeugten Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland. Eine wesentliche Ursache ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie. Um die Strahlenbelastung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums eine "Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen" für überweisende Ärzte veröffentlicht.

Die Fachinformation richtet sich an alle Ärzte, die Patienten mit bildgebenden Verfahren - wie beispielsweise Röntgenaufnahmen oder Computertomographie - untersuchen lassen wollen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen, um das bestgeeignete diagnostische Verfahren zur Beantwortung der medizinischen Fragestellung auszuwählen. Zu vielen medizinischen Fragestellungen werden in der Orientierungshilfe diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung, wie Kernspintomographie oder Ultraschall, vorgeschlagen. Deshalb ist bei konsequenter Einhaltung der Kriterien mit einer Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnostische Verfahren zu rechnen.

Nur den Ärzten, die über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung und nach Röntgenverordnung verfügen, ist gestattet, ein bestimmtes strahlenmedizinisches Verfahren auszuwählen und anzuwenden beziehungsweise anwenden zu lassen. Darüber hinaus gilt: die Verantwortung liegt immer beim anwendenden Arzt.

Die Orientierungshilfe wird auf den Internetseiten der Strahlenschutzkommission (SSK) www.ssk.de  zum Download zur Verfügung gestellt. Sie kann auch in der Schriftenreihe Berichte der Strahlenschutzkommission (SSK) des BMU, Heft 51 (2006) im H. Hoffmann GmbH - Fachverlag, Berlin, bezogen werden.

Weitere Informationen:

18.09.2006 | Pressemitteilung Nr. 234/06 | Medizin
https://www.bmuv.de/PM3099
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