Markt Hutthurm schützt durch moderne LED-Beleuchtung in Schule und Turnhalle das Klima

16.09.2019
Gruppenbild mit Florian Pronold
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 154/19
Thema: Nationale Klimaschutzinitiative
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Markt Hutthurm zeigt durch die Umrüstung einer Schule und Turnhalle mit LED-Beleuchtung, wie Kommunen mit moderner Technologie aktiv das Klima schützen.

Das Bundesumweltministerium förderte die energieeffiziente Umrüstung der Beleuchtung mit rund 90.000 Euro

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, hat heute dem Ersten Bürgermeister von Markt Hutthurm, Hermann Baumann, ein Klimaschutz-Zertifikat über die Treibhausgaseinsparungen übergeben, die durch die erfolgreiche Beleuchtungssanierung der örtlichen Schule und Turnhalle erzielt werden. Gefördert wurde das Projekt durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Florian Pronold: "Markt Hutthurm wird mit der Umrüstung der Beleuchtung seiner Schule und Turnhalle auf LED in den nächsten 20 Jahren rund 540 Tonnen CO2 einsparen. Das zeigt, wie Kommunen durch den Einsatz moderner Technologien aktiv zum Klimaschutz in Deutschland beitragen können. Gleichzeitig senkt Markt Hutthurm dadurch seine eigenen Energiekosten und entlastet den Haushalt."

Insgesamt wurden 549 Lichtpunkte von März 2018 bis Februar 2019 auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet. Der Stromverbrauch reduziert sich dadurch um rund 71 Prozent.

Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Bis Ende 2018 wurden bereits mehr als 28.750 Projekte durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.

Die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung wird im Rahmen der NKI durch die Kommunalrichtlinie gefördert. Anträge können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden.

16.09.2019 | Pressemitteilung Nr. 154/19 | Nationale Klimaschutzinitiative
https://www.bmuv.de/PM8700
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