Lösemittelhaltige Farben und Lacke werden umweltfreundlicher

18.08.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 247/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Beitrag zur Verminderung von Sommersmog

Beitrag zur Verminderung von Sommersmog

Die Bundesregierung will die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen in Farben und Lacken weiter verringern. Diesem Ziel dient eine neue Lösemittel-Verordnung, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen hat. "Farben und Lacke werden in Zukunft weniger flüchtige organische Verbindungen (VOC) enthalten. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Verminderung des Sommersmogs", sagte Trittin. VOC führen in Verbindung mit Stickoxiden und ultravioletter Strahlung zur Bildung von bodennahem Ozon.

Der Eintrag der so genannten Ozon-Vorläufersubstanzen in die Umwelt ist seit 1990 durch gesetzliche Regelungen um die Hälfte gesunken. Die neue Verordnung soll dazu beitragen, den Ausstoß um weitere 30 Prozent bis zum Jahr 2010 zu reduzieren.

VOC-Emissionen sind unter anderem auf die Anwendung lösemittelhaltiger Farben und Lacke zurückzuführen. Das größte Einsparpotenzial besteht hier bei Farben und Lacken zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie bei Produkten der Fahrzeugreparatur-Lackierung. Aus diesem Grund soll zunächst der VOC-Gehalt in diesen Produkten, soweit technisch machbar, verringert werden. Diese Maßnahmen für die Verwendung organischer Lösemittel im gewerblichen und privaten Bereich außerhalb von Anlagen ergänzen somit sinnvoll die bereits bestehenden anlagenbezogenen Vorschriften.

Die neue "Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke" setzt die EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen von VOC in nationales Recht um. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

18.08.2004 | Pressemitteilung Nr. 247/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2393
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