Das Bundesumweltministerium plant eine Novellierung der Strahlenschutzverordnung. Damit wird der europaweiten Fortentwicklung des Strahlenschutzes Rechnung getragen und der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung weiter verbessert. Zu den Eckpunkten der Novelle, die Anfang April vorgelegt wurde, gehören beispielsweise die Absenkung der Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung und für Personen, die berufsbedingt Strahlung ausgesetzt sind. Darüber hinaus soll die Freigabe von Stoffen, die nicht mehr strahlenschutzrechtlich überwacht werden müssen, umfassend geregelt werden. Neue Vorschriften sind auch zum Schutz vor natürlich vorkommenden Strahlungsquellen an Arbeitsplätzen sowie bei bestimmten bergbaulichen und industriellen Prozessen vorgesehen.
Die Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde bereits in Fachgremien vorgestellt und mit Vertretern anderer Ministerien diskutiert. Noch im Mai ist eine Verbändeanhörung geplant. Das Bundesumweltministerium ist darüber hinaus auch an Meinungen, Kommentaren und Anregungen der Öffentlichkeit interessiert. Dazu findet am
Donnerstag, 04. Mai 2000, zwischen 16 und 18 Uhr,
ein Live-Chat mit Fachleuten des Bundesumweltministeriums zur Novelle der Strahlenschutzverordnung statt. Die Experten sind in dieser Zeit online über die BMU-Homepage erreichbar. Dort sind auch der Text der Novelle sowie weitere Informationen zum Thema jederzeit abrufbar.