Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung beschlossen. Damit werden konkrete Anforderungen an den Stand der Technik bei Abwassereinleitungen branchenbezogen für Industrie und Gewerbe festgelegt. In der neuen Verordnung sind die Abwasserstandards in den Bereichen Milchverarbeitung, Herstellung keramischer Erzeugnisse, Textilherstellung und -veredlung, die Behandlung mineralölhaltiger Abwässer sowie die Herstellung von Druckformen, Druck- sowie grafischen Erzeugnissen geregelt. Auch die Analyse- und Messverfahren wurden aktualisiert. Die Umsetzung dieser Anforderungen kann vielfach durch innerbetriebliche Maßnahmen wie schadstoffarme Produktionsverfahren, umweltfreundliche Auswahl des eingesetzten Produktionsmaterials und durch eine verbesserte Produktionssteuerung sowie eine abschließende moderne Abwasserbehandlung erreicht werden.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit dieser Novelle der Abwasserverordnung sind nunmehr für insgesamt 43 Branchen konkrete Abwasserstandards, die sich am Stand der Technik orientieren, festgelegt. Damit ist die Harmonisierung unterschiedlicher Technikstandards in der Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe weitgehend abgeschlossen. Die konsequente Umsetzung dieser Vorschriften durch die Bundesländer wird einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Deutschland leisten. Zugleich wird auch europäisches Recht im Gewässerschutz umgesetzt."
Die Novelle der Abwasserverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.