Klare Regeln zum Schutz der letzten Urwälder

30.09.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 286/04
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesumweltminister Trittin: Neues Gesetz wird Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden

Bundesumweltminister Trittin: Neues Gesetz wird Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die herausragende ökologische Bedeutung der Urwälder für die biologische Vielfalt unterstrichen. "Wir dürfen dieses Naturerbe nicht verspielen, Raubbau und illegaler Holzeinschlag müssen beendet werden", sagte Trittin heute im Deutschen Bundestag. In der Parlamentsdebatte zum Urwaldschutz kündigte der Minister ein deutsches Urwaldschutzgesetz an. Es soll die Vermarktung und den Besitz von illegal geschlagenem Holz und daraus gefertigten Produkten verbieten.

Kernpunkte des neuen Gesetzes: Abnehmer sollen ein Auskunftsrecht zur Herkunft des Holzes bekommen. Holz, das illegal in Urwäldern geschlagen wurde, und Produkte, die aus solchem Holz hergestellt werden, sollen beschlagnahmt werden können.

Trittin wies zur Begründung darauf hin, dass Urwälder nicht nur Naturräume, sondern auch Lebensräume für indigene Völker seien, die seit Jahrhunderten ein Miteinander von Mensch und Natur praktizierten.

Der Bundesumweltminister begrüßte, dass die EU-Kommission im Juli dieses Jahres endlich Vorschläge für eine Verordnung vorgelegt hat, die auf ein Importverbot von illegal geschlagenem Holz zielen. "Ich hoffe auf eine zügige Verabschiedung im EU-Ministerrat. Denn am wirksamsten sind Bemühungen zum Urwaldschutz dann, wenn Maßnahmen auf internationaler Ebene, auf europäischer und auf nationaler Ebene zusammenwirken."

30.09.2004 | Pressemitteilung Nr. 286/04 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2432
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