Schlussstrich in Verfahren gegen Demonstranten
Nach über zehn Jahren wird unter das Schadensersatzverfahren gegen die "Turmbesetzer" von Gorleben ein Schlussstrich gezogen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundesamt für Strahlenschutz angewiesen, die Klage gegen 14 Atomkraftgegner, die im Juni 1990 Fördertürme des Erkundungsbergwerks in Gorleben besetzt hatten, zurückzunehmen. Die Demonstranten waren von der damaligen Bundesregierung auf insgesamt 100.000 DM Schadensersatz verklagt worden.
Die Rücknahme der Klage wurde möglich aufgrund der Atomkonsens-Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. In der Vereinbarung hatten die Unternehmen erklärt, auf die Erstattung geleisteter Vorauszahlungen hinsichtlich der Erkundung des Salzstocks Gorleben zu verzichten. Damit ist auch der Schadensersatzanspruch des Bundes gegen die Demonstranten gegenstandslos geworden.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Es war nach über 10 Jahren höchste Zeit, dass ein Schlussstrich unter dieses Verfahren gezogen wird. Ich freue mich, dass dies durch die Konsensvereinbarung möglich geworden ist."