Kennzeichnung bestimmter Vögel Säugetiere und Reptilien ab 1. Januar 2001 Pflicht

23.11.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 242/00
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Illegaler Handel mit geschützten Arten soll weiter eingedämmt werden

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Illegaler Handel mit geschützten Arten soll weiter eingedämmt werden

Ab 1. Januar 2001 tritt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte lebende Vögel, Säugetiere und Reptilien in Kraft. Die Neufassung der Bundesartenschutzverordnung sieht vor, dass auch private Halter und Züchter ab diesem Zeitpunkt u.a. Exemplare von rund 600 Vogelarten, darunter Graupapageien, aber auch bestimmte Schildkrötenarten kennzeichnen müssen. Nach Auffassung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin soll damit der illegale Handel mit geschützten Arten weiter eingedämmt werden. "Noch immer werden jährlich zahlreiche Exemplare geschützter Arten unter Umgehung nationalen und internationalen Rechts nach Deutschland eingeschleust. Dem muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Die Kennzeichnung erleichtert es zugleich den Haltern, den legalen Erwerb dieser Tiere nachzuweisen," sagte er .

Für die Kennzeichnungspflicht gibt es keine Übergangsfristen. Deshalb wird allen Haltern empfohlen - sofern noch nicht geschehen - sich umgehend über die Neuregelungen bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Fachverbänden zu informieren. Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres zwei Vereine zugelassen, die allein befugt sind, diese Kennzeichen an Halter und Züchter in Deutschland auszugeben. Das sind der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Beide Vereine halten entsprechendes Informationsmaterial bereit und nehmen Bestellungen für Kennzeichen entgegen, die zum Jahreswechsel ausgeliefert werden. Als Kennzeichen ist bei Vogelarten in erster Linie der Fussring, bei anderen Wirbeltierarten der Transponder (implantierbarer Mikrochip) vorgeschrieben. Trittin würdigte die gute Vorbereitung der Vereine. Damit würden sie für eine gute Umsetzung der Verordnung sorgen und zugleich die Behörden entlasten.

Die Geschäftsstellen der beiden Vereine sind folgendermaßen erreichbar: Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA), Postfach 11 10, 76707 Hambrücken, Tel.: 07255-2800, Fax: 07255-8355, e-mail: gs@bna-ev.de, Internet: www.bna-ev.de
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF), Postfach 1420, 63204 Langen, Tel.: 06103-9107-0, Fax: 06103-910733, e-mail: info@zzf.de, Internet: www.zzf.de

23.11.2000 | Pressemitteilung 242/00 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1064
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