Kein Pfand auf Deckelbecher

22.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 169/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
BMU weist entsprechende Zeitungsberichte zurück

BMU weist entsprechende Zeitungsberichte zurück

Zum Bericht in der FAZ-Ausgabe vom Samstag über angebliche Pläne der Bundesregierung auch Deckelbecher zu bepfanden, stellt das Bundesumweltministerium klar:

Sogenannte Deckelbecher, die vorwiegend in Fast-Food-Ketten eingesetzt werden, sind nicht von der ab 01.01.2003 geltenden Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke betroffen. Berichte über angebliche Pläne sind falsch. Bei Deckelbechern im Fast-Food-Bereich handelt es sich um Getränkeverpackungen im offenen Ausschank. Sie werden bei der Erhebung des Mehrweganteils, der für die Einführung einer Pfandpflicht maßgeblich ist, gar nicht erfasst. Es handelt sich nach der Falschmeldung über die angebliche Einbeziehung des Milchkartons in die Pfandpflicht vom Mai dieses Jahres um einen weiteren Versuch der Einweg-Lobby, gezielt Verwirrung zu stiften.

22.07.2002 | Pressemitteilung 169/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1624
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