Kennzeichnung geschützter Tierarten wird Pflicht
Das Bundeskabinett hat heute die Neufassung der Bundesartenschutzverordnung beschlossen. Danach müssen künftig bestimmte lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien mit einem Kennzeichen versehen werden. Ziel ist es, dem illegalen Handel mit geschützten Tierarten Einhalt zu gebieten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin erklärte in Berlin: "Skrupellosen Geschäftemachern, die sich auf Kosten des Artenschutzes bereichern wollen, muss das Handwerk gelegt werden." Trittin wies darauf hin, dass die Novelle in enger Abstimmung mit Naturschutzverbänden erarbeitet worden ist. Auch bei der Umsetzung sollen die Verbände mitwirken und zum Beispiel Ringe zur Kennzeichnung ausgeben. Damit werden die Artenschutzbehörden wirkungsvoll entlastet. Da der Bundesrat die Novelle bereits gebilligt hat, kann die neue Bundesartenschutzverordnung demnächst in Kraft treten.
Künftig müssen bestimmte lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien bereits bei Beginn der Haltung gekennzeichnet werden, um ihre Identität sicherzustellen und sie amtlichen Papieren zuordnen zu können. Bei Vogelarten wird primär der Fußring, bei anderen Wirbeltierarten der Transponder (implantierbarer Mikrochip) vorgeschrieben. Unter bestimmten Bedingungen sind auch andere Methoden wie Zeichnungen oder Fotos und auch molekulargenetische Methoden zulässig. Um Doppelkennzeichnungen zu vermeiden, soll die Psittakoseverordnung angepasst werden, die die Kennzeichnung von Papageien und Sittichen zum Schutz vor den Vogelseuchen Psittakose und Ornithose regelt. Auch die Kennzeichnungspflicht für heimische Greifvogelarten, die bisher in der Bundeswildschutzverordnung geregelt war, wird in die Bundesartenschutzverordnung integriert.
Die Novelle der Artenschutzverordnung wurde durch Anpassungen an das neue Bundesnaturschutzgesetz und aufgrund von Änderungen im europäischen Artenschutzrecht erforderlich.