Die Bundesregierung hat die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in deutsches Recht beschlossen und einem entsprechenden Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Störfall-Verordnung zugestimmt. Die EU-Richtlinie dient der Verbesserung der Sicherheit von Industrieanlagen, von denen bei einem möglichen Störfall Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung zu erwarten sind. Sie schließt auch kommunale und nichtgewerbliche Anlagen ein, z. B. Schwimmbäder, Eisstadien und Schlachthöfe, in denen mit gefährlichen Stoffen, z. B. Kühlmitteln, umgegangen wird.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit der Verordnung wird der bei uns geltende hohe Sicherheitsstandard weiterentwickelt. Bewährte Elemente des deutschen Störfallrechts werden beibehalten. Dazu gehört auch, dass für diejenigen Anlagen, die von der Seveso-II-Richtlinie nicht mehr erfasst werden, die gleichen Sicherheitsanforderungen gelten wie bisher."
Im Vergleich zu ihrer Vorläuferrichtlinie (Seveso-I), die bislang das deutsche Störfallrecht bestimmte, enthält die Seveso-II-Richtlinie eine Reihe von Neuerungen:
–Im Mittelpunkt der Regelungen steht nicht mehr – wie bisher – die einzelne Anlage, sondern der in der Regel aus mehreren Anlagen bestehende Betriebsbereich und die im Betriebsbereich vorhandenen gefährlichen Stoffe. Damit werden nunmehr neben genehmigungsbedürftigen Anlagen auch bestimmte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen vom Störfallrecht erfasst.
–Die Richtlinie beinhaltet auch neue Kategorien gefährlicher Stoffe, z. B. umweltgefährliche Stoffe.
–Verstärkt werden künftig insbesondere organisatorische Betreiberpflichten, wie die Erarbeitung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und die Einrichtung eines Sicherheitsmanagementsystems.
–Konkrete Behördenpflichten, wie z. B. die Einrichtung von Überwachungssystemen mit regelmäßigen Vor-Ort-Inspektionen, sind ebenfalls ausdrücklich vorgesehen.
Die Novelle der Störfall-Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.