Die Bundesregierung hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf einer 5. Novelle der Abwasserverordnung beschlossen. Darin werden konkrete, branchenbezogeneAnforderungen an den Stand der Technik bei der Abwassereinleitung für weitere Bereiche von Industrie und Gewerbe sowie für Kommunen festgelegt. "Mit dieser Novelle wird die Einführungeinheitlicher Technikstandards in der Abwasserentsorgung in Deutschland abgeschlossen. Die konsequente Umsetzung dieser Vorschriften durch die Bundesländer wird dazu beitragen, dieGewässerqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Zugleich wird europäisches Recht im Gewässerschutz und im Abfallrecht umgesetzt", sagte der Bundesumweltminister.
Der Verordnungsentwurf sieht einheitliche Technikstandards für die Entsorgung von Abwasser aus Kommunen sowie aus insgesamt 7 industriell-gewerblichen Bereichen vor: Ölsaatenaufbereitungund Speisefett- sowie Speiseölraffination, Abfallbehandlung durch chemische und physikalische Verfahren sowie Altölaufbereitung, Herstellung von Papier und Pappe, Eisen- und Stahlerzeugung,Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung, Abgaswäsche aus der Abfallverbrennung, Rauchgaswäsche aus Feuerungsanlagen.
Damit liegen nunmehr konkrete Regelungen für die Abwasserentsorgung in 52 Branchen und im kommunalen Bereich vor. Sie wurden zum Teil bereits in früheren Novellen der Abwasserverordnung,zuletzt im August vorigen Jahres, rechtlich verankert. Die Umsetzung dieser Anforderungen kann durch innerbetriebliche Maßnahmen wie schadstoffarme Produktionsverfahren, Behandlung starkbelasteter Abwasserströme, Auswahl umweltfreundlicher Einsatzstoffe sowie moderne Abwasserbehandlung erreicht werden.
Mit der Verordnung werden auch Vorschriften aus der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sowie der EG-Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. DieVerordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.