Juristische Drohgebärden der Einweglobby halten Dosenpfand nicht auf

12.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 167/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zu der Anzeigenkampagne von Handelsverbänden, in denen sie für eine sogenannte Sammelklage gegen die Einführung der Pfandpflicht werben, erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schrören:

  1. Das Bundesumweltministerium sieht den Klagen gelassen entgegen. Die angekündigte Sammelklage ist unnötig und wird ebenso ins Leere laufen wie die bisherigen Klagen. Die juristischen Drohgebärden der Einweglobby halten das Dosenpfand nicht auf. Sie missbraucht die Gerichte für ihr Spiel auf Zeit, das aber lediglich ihren Prozessbevollmächtigten Vollbeschäftigung garantiert. Würde dieses Geld stattdessen für die Anschaffung von Rücknahmeautomaten ausgegeben, wäre der Umwelt tatsächlich geholfen.


  2. Die Urheber der Anzeige führen sich als Schutzpatrone für Umwelt und Verbraucher auf, dabei haben sie lediglich Angst, ihr Einweggeschäft nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit fortsetzen zu können. Auf solch eigennützige Anwälte können Verbraucher und Umwelt verzichten.


  3. Falsche Behauptungen und schlechte Argumente werden nicht richtiger, wenn sie massenhaft verbreitet und unterschrieben werden. Masse statt Klasse klappt auch hier nicht. Tatsache ist: Das Pfand auf Dosen und Einwegflaschen belastet weder Verbraucher noch benachteiligt es kleine Händler und Kioske. Pfandgeld wird bekanntlich zurückgezahlt. Die Kosten für die Einführung der Pfandpflicht belaufen sich auf weniger als 1 Cent pro Dose - das bringt keinen Aldi um. Im übrigen ist kein Händler nach der Verordnung gezwungen, einen Rücknahmeautomaten zu beschaffen. Auch heute werden Pfandflaschen in kleineren Läden von Hand zurückgenommen.


  4. Die Rechtssicherheit, die der Handel bestreitet, existiert: Die Verpackungsverordnung gilt seit mehr als zehn Jahren. Sie wurde in dieser Zeit nie angefochten. Im Vertrauen auf ihre Rechtskraft haben Getränkehandel und Brauereien in Mehrwegsysteme investiert und Arbeitsplätze geschaffen. Sämtliche Klagen gegen die Verpackungsverordnung sind erfolglos geblieben. Rechtsunsicherheit entsteht nicht dadurch, dass Prozessvollmachten für aussichtslose Klagen eingesammelt werden.
12.07.2002 | Pressemitteilung 167/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1622
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.