Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagenverabschiedet. Sie kann damit voraussichtlich am 1. März dieses Jahres in Kraft treten. Mit der Verordnung, der der Bundesrat bereits zugestimmt hatte, wird die Deponierung vonunbehandelten Abfällen aus Haushalten und Gewerbe ab 1. Juni 2005 verboten. Als Behandlungsverfahren vor der Ablagerung sind künftig neben der Müllverbrennung auch modernemechanisch-biologische Verfahren zulässig.
Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist damit der Weg frei für eine umweltverträgliche Entsorgung von Siedlungsabfällen – ohne schadstoffbelasteteSickerwasser und Austritt von klima- und gesundheitsschädlichen Gasen aus den Deponien. „Zugleich ist es gelungen, in einem jahrelangen Glaubenskrieg, ob Hausmüll besser verbranntoder in mechanisch-biologischen Anlagen vorbehandelt werden soll, einen akzeptablen Kompromiss zu finden, der auch dem Umweltschutz dient,“ sagte der Minister. Künftig seien beide Wegemöglich. Der gordische Knoten, der jahrelang Fortschritte in der Abfallentsorgung behindert hat, sei gelöst. Die Verordnung führe auch zu mehr Vielfalt und Wettbewerb und verhindereBilliglösungen zu Lasten der Umwelt.
Die Verordnung formuliert Ansprüche an Standort und Abdichtung von Deponien sowie Standards für die Errichtung und den Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen. Mitdem Aus für ökologisch unzureichende Deponien werden die Altlasten von morgen vermieden, die künftig teür zu sanieren wären. „Damit wird auch ein StückGenerationengerechtigkeit hergestellt“, sagte Trittin. Die heutige Generation komme dann für die umweltfreundliche Entsorgung ihres Mülls selbst auf. Trittin appellierte an dieKommunen, sich möglichst rasch auf diese neuen Anforderungen einzustellen.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett heute das Gesetz zu Änderungen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicherAbfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Deutschland wird mit der nachfolgenden Ratifizierung dazu beitragen, dass das in der Bundesrepublik seit 1998 gültige Exportverbot fürgefährliche Abfälle aus Industriestaaten in Entwicklungsländer weltweit gültig wird. Die Bundesregierung hat heute außerdem ihre Stellungnahme zum Votum des Bundesratsüber den Gesetzentwurf zur Umsetzung von europäischem Umweltrecht ( u.a. UVP-Änderungsrichtlinie und IVU-Richtlinie) beschlossen, die dem Bundestag zugeleitet wird.