Sachverständigenrat übergibt Sondergutachten
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt das Naturschutz-Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) als Bestätigung und Unterstützung für die Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Der SRU hebt in seinem Gutachten hervor, dass die Bundesregierung entscheidende Weichenstellungen für mehr Naturschutz in Deutschland gestellt hat. "Wir haben in dieser Legislaturperiode das Naturschutzrecht umfassend modernisiert. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die Anfang April dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist es gelungen, die seit mehr als zwei Jahrzehnten überfällige Modernisierung des Naturschutzrechts abzuschließen. Damit kann die notwendige Trendwende beim Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland herbeigeführt werden", sagte Jürgen Trittin.
In seiner umfassenden Bestandsaufnahme kommt der SRU zu dem Ergebnis, dass der Naturschutz in Deutschland einen hohen Stellenwert genieße sowie gesetzlich und institutionell breit verankert sei. Zugleich greift der SRU eine Reihe von Problemen auf, wie den Lebensraum- und Artenschwund, für die er Lösungsvorschläge unterbreitet. Er weist zu Recht darauf hin, dass dazu Bund, vor allem aber Länder und Gemeinden sowie alle gesellschaftlichen Gruppen an einem Strang ziehen müssen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin verwies darauf, dass die Bundesregierung neben der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auch ihr praktisches Engagement im Naturschutz verstärkt habe: Über 80 Millionen Euro Bundesmittel sind seit Ende 1998 in insgesamt 32 Naturschutzgroßprojekte in den Bundesländern geflossen. Darüber hinaus hat sich das Bundesumweltministerium erfolgreich für die Sicherung von früheren Treuhandflächen in Ostdeutschland für den Naturschutz eingesetzt. Der Bund hatte den Ländern 50.000 Hektar ökologisch wertvoller Gebiete kostenlos übertragen und weitere 50.000 Hektar zu einem Vorzugspreis zum Kauf angeboten. Trittin: "Wir haben ein Ziel erreicht, das nach 1990 zum Herzensanliegen des Naturschutzes geworden war: Die Bewahrung des Tafelsilbers der deutschen Einheit."
Der Bundesumweltminister begrüßte insbesondere die Vorschläge des SRU zur Integration des Naturschutzes in andere Politikbereiche, da es erklärtes Ziel der Politik sei, den Naturschutz aus der Nische, sprich, dem Reservat, zu holen. Dazu gehöre, beim größten Flächennutzer -- der Landwirtschaft -- die naturverträgliche Ausrichtung der Produktion weiter voranzubringen. "Mit den klaren Anforderungen an die "gute fachliche Praxis" haben wird eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft gelegt. Dies muss von weiteren Maßnahmen, wie der verbesserten Ausgestaltung der EU-Agrarumweltprogramme und der Stärkung des Naturschutzes in der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes flankiert werden", sagte der Minister.
Eine zentrale Aufgabe der Zukunft wird nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Reduzierung des Flächenverbrauchs für Siedlung und Verkehr sein. Gegenwärtig wird in Deutschland jährlich eine Fläche verbaut, die um ein Drittel größer ist als München. "In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie haben wir die Verminderung der täglichen Flächeninanspruchnahme von heute 130 Hektar auf 30 Hektar bis 2020 festgeschrieben. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, brauchen wir in der kommenden Legislaturperiode ein ressortübergreifendes Programm zur Flächenverbrauchsreduzierung. Es freut mich, dass der SRU dieses Thema zu einem seiner Schwerpunkte im Gutachten erklärt und zahlreiche Vorschläge unterbreitet hat, die eine gute Grundlage für unsere Arbeit bilden werden", sagte Jürgen Trittin.
Eine Kurzfassung des Sondergutachtens "Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes" ist auf der Homepage des Sachverständigenrates für Umweltfragen unter www.umweltrat.de erhältlich.